Er war laut Anklage zwischen 2010 und 2014 Mittäter bei drei Bankomat-Sprengungen in Nieder- und Oberösterreich, weitere zwei Mal (in Wiener Neudorf und WienerNeustadt) blieb es beim Versuch.
Sprengung mehrerer Bankomaten: Prozess gegen 42-Jährigen
Um die Geldausgabegeräte zu knacken, wurde ein Gas-Sauerstoffgemisch eingebracht und gezündet, schilderte der Staatsanwalt. Er bezifferte den Schaden bei der Tat in Brunn am Gebirge am 3. September 2010 mit 130.000 Euro, 60.000 Euro waren es eineinhalb Jahre später in Biedermannsdorf, über 121.000 Euro dann 2014 in Brandln (Wels/OÖ). Laut Anklageschrift wurden die Coups von einer Bande in wechselnder Rollenverteilung zusammen mit abgesondert verfolgten Tätern verübt. Ein weiterer Vorwurf betrifft die Diebstähle von zwei Pkw – beide Male Audi A6 – im Dezember 2013 in Wien und ein Monat darauf in Linz.
Der Mann bestritt die Taten und bekannte sich nicht schuldig. Sein Verteidiger bezeichnete es als schwierig, nach so langer Zeit zu rekonstruieren, was sein Mandant damals tatsächlich gemacht hatte. Unter anderem beweise eine Vertragsunterzeichnung, dass der Rumäne an einem der genannten Daten in seiner Heimat gewesen sei.
Vier Vorstrafen wegen Vermögensdelikten
Der Vater zweier Kinder hat zusammen mit seiner Frau ein Bau- und Transportunternehmen, ein Haus und sechs Grundstücke in Rumänien. In Deutschland weist er der Richterin zufolge vier Vorstrafen wegen Vermögensdelikten auf. Die insgesamt zehn Alias-Namen, die ihm vorgehalten wurden, begründete er mit seinen – erfolglosen – Versuchen, in Deutschland Asyl zu beantragen. Er sei seit 2010 vielleicht fünf Mal in Österreich gewesen, meinte er – geschäftlich im Zusammenhang mit seiner Transportfirma oder auch zum Einkaufen.
Der Richterin zufolge befasste sich die Bande auch mit der Beschaffung bzw. dem Handel von Baugeräten. Zeugen, darunter Bankangestellte der damals betroffenen Geldinstitute, konnten wenig Erhellendes zur Causa aussagen. Ein Zeuge hatte in einem Fall vor einem Bankomat Männer beobachtet, die ihm in gebrochenem Deutsch bedeuteten, er möge weiterfahren. Den Angeklagten erkannte der Mann aber nicht. Auf Antrag der Verteidigung sollen weitere Zeugen gehört werden, unter anderem soll jener rumänische Bürgermeister, bei dem der 42-Jährige damals einen Termin gehabt haben soll, per Video-Konferenz zugeschaltet werden. Die Verhandlung wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt.
(APA/Red.)