Die FPÖ kämpft um das Aufheben des Rauchverbots in der Gastronomie – was Heinz-Christian Strache und seine Blauen offenbar übersehen haben: Ab 1. Mai wird das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verschärft – das hat noch die rot-schwarze Koalition im Jahr 2017 beschlossen.
■ Genereller Rauch-Stopp: Ist auch nur ein Nichtraucher im Betrieb, dann gilt für das gesamte Gebäude Rauchverbot. Das heißt: Bisher konnten Raucher in ihren Büros qualmen, wenn sie alleine drin saßen. Das ist ab 1. Mai nicht mehr möglich.
■ Frischluft: Raucher müssen zur Befriedigung ihrer Sucht vor die Tür – was in der Folge Probleme mit der Arbeitszeit auslösen könnte (s. u.). Ausnahme: Der Arbeitgeber kann Raucherkammerln einrichten – die dürfen zu nichts anderem als zum Rauchen verwendet werden: „Aufenthalts-, Sanitäts- und Umkleideräume dürfen nicht als Raucherräume eingerichtet werden.“
■ Strafen: Den Arbeitgebern drohen bei Verstoß Strafen zwischen 166 und 8.324 €. Qualmende Arbeitnehmer können mit 250 € zur Kasse gebeten werden.
■ Nicht für Politiker & Beamte: Allerdings: Die Verschärfung wird nicht für Bundesbedienstete übernommen. Die Folge: Für Beamte gilt noch die alte, weniger strenge Regelung. Und eben für Politiker: Bundespräsident Alexander Van der Bellen darf also in seinem Büro in der Hofburg rauchen. Wie auch Strache in seinem Ministerium – wenn sie keine Nichtraucher gefährden. (gü)