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Baby starb an Schütteltrauma: Hohe Haftstrafe für Vater

1-01-1970, 00:00

Der 29-Jährige, der seine drei Monate alte Tochter geschüttelt hatte, wurde zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Kindesmutter (28) wegen Vernachlässigen eines Unmündigen zu drei Jahren, davon zwei bedingt.

Baby an Schädel-Hirn-Trauma gestorben: Eltern schuldig gesprochen

15 Jahre sind die Höchststrafe für schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen bzw. tödlichem Ausgang. In der Begründung verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Vorstrafe – der Mann hatte dem 2015 geborenen gemeinsamen Sohn beim Wickeln den Oberschenkel gebrochen und wurde dafür am Landesgericht St. Pölten zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das wurde nun widerrufen. Im Wissen um die vorangegangene Körperverletzung hätte die Kindesmutter ihrem Partner, einem vorbestraften Gewalttäter – ungeachtet des behördlichen Kontaktverbots – den Säugling niemals anvertrauen dürfen, meinte der Richter. Die 28-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, der Mann meldete Strafberufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit sind beide Urteile nicht rechtskräftig.

(APA/Red.)

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