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Inkassoverband Österreich warnt vor Mahnschreiben falscher Inkassounternehmen

1-01-1970, 00:00

Das Problem: Die dahinter stehenden Forderungen waren frei erfunden. Und auch die angeblichen Inkassounternehmen gibt es in Wirklichkeit gar nicht. Walter Koch, Präsident des IVÖ: “Sehr häufig benutzen Betrüger Logos bestehender Unternehmen oder fälschen sogar deren E-Mail-Adressen und Telefonnummern, um ihren falschen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Uns sind Fälle bekannt, bei denen aus dem Ausland Tausende Briefe an arglose Konsumenten in Österreich geschickt wurden. Wie viele der Empfänger gezahlt haben, ist zwar nicht bekannt. Wir vermuten, dass zig-tausende Euros auf die Konten der Betrüger geflossen sind.”

Inkasso-Forderungen auf Plausibilität prüfen

Grundsätzlich rät Koch, bei Erhalt von Inkasso-Mahnungen diese auf Plausibilität zu prüfen. “Die Standes- und Ausübungsregeln für Inkassoinstitute verpflichten Inkassoinstitute bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung zu machen. Zum Beispiel muss der Name oder die Firma des Auftraggebers sowie der Grund für die Forderung genannt werden. Auch hat dieses Schreiben den Hinweis zu enthalten, wo Informationen über die Gewerbeberechtigung des Inkassoinstitutes erhältlich sind.” erklärt IVÖ-Präsident Koch.

Checkliste bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung von einem Inkassoinstitut

1. Ist die Forderung bzw. der Gläubiger bekannt? In der Regel weiß man, von wem man eine Rechnung bezahlt hat bzw. nicht bezahlt hat.

2. Gibt es Zweifel an der Forderung? Stimmen Daten wie z.B. der Betrag nicht oder verweist die Bankverbindung Ausland, sollte man unbedingt sofort mit dem Inkassobüro Kontakt aufnehmen.

3. Inkassobüros benötigen eine Gewerbeberechtigung. Diese Unternehmen findet man unter .

4. Sollte die Forderung korrekt sein, aber man im Moment nicht bzw. nicht alles auf einmal bezahlen können, sollte man unbedingt sofort mit dem Inkassoinstitut Kontakt aufnehmen um eine Lösung zu finden.

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