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Baby erlitt durch Schütteltrauma Gehirnschäden und starb: Eltern vor Gericht

1-01-1970, 00:00

Weil er seiner drei Monate alten Tochter ein Schütteltrauma zugefügt hatte, musste sich ein 29-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bzw. tödlichem Ausgang verantworten. Der Kindesmutter (28), die ihrem Partner trotz aufrechtem Kontaktverbot die Säuglingspflege überlassen hatte, wurde Vernachlässigung einer unmündigen Person vorgeworfen.

Angeklagter soll Säugling mehrmals misshandelt haben

Laut Anklageschrift soll der Mann das Baby erstmals in der Nacht auf den 1. Juli 2017 derart heftig geschüttelt haben, dass dessen Kopf ruckartig vor und zurück pendelte und es ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Die Verletzungen hätten Ausfälle höherer Hirnfunktionen und damit schwere Dauerfolgen bewirkt – wenn das kleine Mädchen den zweiten Angriff in der Nacht auf den 15. Juli überlebt hätte.

In den Einvernahmen gab der Mann an, mit der Betreuung seiner Tochter überfordert gewesen zu sein. Bereits im Sommer 2015 hatte er dem ersten gemeinsamen Kind beim Wickeln den Oberschenkel gebrochen, indem er dem sieben Wochen alten Buben ein Bein mit Gewalt aus dem Strampelanzug drehte. In der Folge wurde er am Landesgericht St. Pölten zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Sieben Wochen alten Buben Oberschenkel mit Gewalt gebrochen

Der 29-Jährige hatte 2010 geheiratet und aus dieser Ehe einen siebenjährigen Sohn. Nach der Trennung von seiner Frau lernte er 2014 seine neue Partnerin kennen, Mutter einer 2009 geborenen Tochter und eines 2014 geborenen Sohnes. Im Juli 2015 kam dann das erste gemeinsame Kind zur Welt, im April 2017 das zweite – das nur drei Monate alt wurde.

Unmittelbar nach der Verletzung des Buben untersagte die Jugendbehörde dem Mann den Kontakt zu den Kindern. Wie die Staatsanwältin betonte, wurde dieses Verbot der Angeklagten mehrmals ausdrücklich klar gemacht.

Die Frau zog dann Ende 2016 ohne ihren Partner vom niederösterreichischen Zentralraum ins Weinviertel, weshalb die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten jene von Mistelbach über die Umstände informierte. Bei monatlichen Treffen mit einer Sozialarbeiterin wurde auch das aufrechte Kontaktverbot thematisiert. Zu Jahresbeginn 2017 unterzeichnete die Frau laut Anklageschrift eine Vereinbarung, wonach sie ihrem Freund nach wie vor keine unbegleiteten Besuche der Kinder erlauben dürfe – zu diesem Zeitpunkt war sie allerdings schon wieder schwanger.

Trotz Kontaktverbots: 29-Jähriger besuchte Lebensgefährtin regelmäßig

Nach der Geburt der Tochter am 14. April 2017 besuchte der Mann seine Lebensgefährtin täglich im Krankenhaus und in der Folge auch zuhause. Er übernachtete zeitweise dort und betreute auch das kleine Mädchen – mit fatalen Folgen.

Laut der Staatsanwältin war es Anfang Juli zum ersten derartigen Vorfall gekommen. Am 2. Juli begann die Kleine dann zu erbrechen, am folgenden Tag suchte die 28-Jährige mit ihr das Krankenhaus Mistelbach auf. Der Säugling wurde bis zum 8. Juli stationär behandelt, die Ursache für das ständige Erbrechen aber nicht gefunden und nur die Nahrung umgestellt.

Baby erlitt irreversible Gehirnschäden: Verstorben

Eine Woche nach der Entlassung aus dem Spital übernahm der Angeklagte erneut die Betreuung und musste in jener Nacht mehrmals aufstehen. Wieder wurde das kleine Mädchen geschüttelt – in der Früh erlitt es einen Kreislaufstillstand. Die Mutter rief den Notarzt, der Säugling wurde intubiert, künstlich beatmet und in die Kinderintensivstation des Wiener SMZ Ost eingeliefert.

Nach Untersuchungen erhärtete sich am 17. Juli der Verdacht der Ärzte, dass die festgestellten irreversiblen Gehirnschäden auf ein Schütteltrauma zurückzuführen waren. Am 18. Juli starb das Baby.

(APA/Red)

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