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So viel kriegen Sie für ihr Kind

1-01-1970, 00:00

Wien. „Meilenstein“ und „größte Steuerentlastung für Familien“ – die Minister Hartwig Löger und Juliane Bogner-Strauß lobten ihren Familienbonus über den grünen Klee. ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen – zeigt die Haken des neuen Gesetzes.
  • Wer bekommt wie viel? Pro Kind bis zum 18. Geburtstag liegt der Bonus bei 1.500 Euro pro Jahr. Aber Vorsicht: Es handelt sich um eine Steuergutschrift. Man muss schon Steuern zahlen, damit etwas herausschaut: Bei einem Kind wirkt der volle Bonus ab einem Monatsbrutto von 1.750 Euro, bei 2 Kindern erst ab 2.300 Euro brutto. Bei 3 Kindern wird der volle Bonus von 4.500 Euro ab 3.000 Euro fällig.
  • Ab wann fließt das Geld? Gültig ist der Bonus ab 2019. Arbeitnehmer müssen die Zahl der Kinder ihrer Lohnverrechnung mitteilen – sie kann den Bonus sofort berücksichtigen. Oder man bekommt ihn 2020 rückwirkend mit der Arbeitnehmerveranlagung.
  • Was ist mit Studenten? Für jene über 18 Jahre, die in Ausbildung sind, gibt es nur 500 Euro Bonus im Jahr.
  • Wer wird das bezahlen? Der Bonus kostet rund 1,5 Milliarden. Es wird aber keine neuen Steuern geben. Dafür wird gespart – bei den Ministerien und bei den Arbeitslosen.
  • Wird woanders gestrichen? Ja: Kinderbetreuung konnte bisher für unter 10-Jährige mit bis zu 2.300 Euro pro Kind geltend gemacht werden, zudem wird der Kinderfreibetrag von 440 Euro pro Kind gestrichen. Trotzdem bleibt bei einer Familie mit drei Kindern (Bonus 4.500 Euro) doch ein ordentliches Plus von knapp 2.000 Euro. Und: Die Familienbeihilfe wird weiter voll ausgezahlt.
  • Was ist mit Geringverdienern? Für Alleinerzieherinnen und -verdiener, die keine oder kaum Steuern zahlen, wird der entsprechende Absetzbetrag für jedes Kind um 250 Euro angehoben – das bekommen sie also auf jeden Fall. Allerdings: Ein Ehepaar, bei dem beide weniger als 1.200 Euro brutto im Monat verdienen, erhält weder Kinderbonus noch Absetzbetrag.
  • Geht der Bonus ins Ausland? Ja, und zwar bei EU-Bürgern, die in Österreich arbeiten und deren Kinder daheim leben. Allerdings soll hier indexiert – also im Fall der östlichen EU-Länder gekürzt – werden. 

(gü)

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