1-01-1970, 00:00
Wien. Zu den 450.000 Unterschriften für das Volksbegehren kommt für die türkis-blaue Koalition in Sachen Rauchverbot ein neues Problem dazu. Arbeiterkammer und Gewerkschaft bereiten Klagen gegen das Aus für das Qualmverbot in der Gastronomie vor – am Ende könnte das Rauchergesetz am mangelnden Schutz für Arbeitnehmer scheitern, die in Raucherzonen arbeiten müssen.
Experte: Raucherlaubnis ist gleichheitswidrig
Klagen. AK-Präsident Rudolf Kaske zu ÖSTERREICH: „Die gesundheitliche Belastung durch das Rauchen ist gerade für die Beschäftigten in der Gastronomie riesengroß. Sollte ein Arbeitnehmer an uns herantreten, prüfen wir geeignete Maßnahmen.“ Soll heißen: Will ein Kellner nicht mehr im Qualm arbeiten, finanziert die AK seine Klage. Das wird auch die Gewerkschaft Vida tun. Der Chef der Tourismussektion, Berend Tusch, versichert gegenüber ÖSTERREICH: „Die Gewerkschaft Vida unterstützt Mitarbeiter, die bei Gericht gegen diese gesetzliche Ungleichbehandlung vorgehen wollen.“
Tatsächlich glaubt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, dass Klagen gegen die Rauchverbotsausnahme in der Gastronomie vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gute Chancen auf Erfolg hätten – alle anderen Arbeitnehmer seien ja vor Rauch geschützt.
Hearing. Die Opposition konnte indes vorm Gesetzesbeschluss ein Hearing zum abgeblasenen Rauchverbot durchsetzen.
G. Schröder
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