Krismer begründete die Entscheidung damit, dass die Mittel fehlen würden, eine Wahlanfechtung insbesondere der ÖVP zugutekäme und die niederösterreichischen Grünen gleichermaßen Verantwortung für die Bundesgrünen (durch Übernahme eines Schuldenberges, der abgebaut werden müsse) wie für die Wähler hätten. Die Wahl sei “verfassungswidrig” abgelaufen, hatte sie am Dienstag betont. Krismer verwies diesbezüglich auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen NÖ Landesbürgerevidenz-Gesetz.
Zweitwohnsitzer machen Probleme
Rechtsanwalt Heinrich Vana, der den Grünen zur Seite steht, hatte sich am Dienstag “überzeugt” gezeigt, dass einer Anfechtung stattgegeben würde. Gemeinden hätten eine “völlig verschiedene Praxis” darin geübt, ob Zweitwohnsitzer am 28. Jänner wahlberechtigt waren oder nicht. Wenn das Recht auf Anerkennung als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverfassung, erinnerte Vana.
Krismer kündigte an, das vorliegende Gutachten in der konstituierenden Sitzung des Landtages am 22. März einzubringen. Die ÖVP werde die Expertise “ernst nehmen müssen.” Das Gesetz werde “geändert werden” müssen.
Neuerung für Gemeinderatswahl 2020 gefordert
Die Gemeinderatswahl 2020 in Niederösterreich werde “nicht auf Basis dieses Gesetzes” ablaufen, gab sich Krismer kämpferisch. Eine Anfechtung auf kommunaler Ebene könne und werde sie sich leisten, kündigte die Landessprecherin an.
(APA/red)