Der Wirt – ein 40 Jahre alter Mann mit türkischen Wurzeln und österreichischer Staatsbürgerschaft – hatte die Pizzeria im Juli 2015 gepachtet. Von Anfang an hatte er mit Anrainerbeschwerden zu kämpfen. Wegen Geruchs- und Lärmbelästigung wurde ihm schließlich von der BH Hollabrunn der Betrieb bis zur Erfüllung etlicher Auflagen untersagt. Nach kostspieligen Umbauarbeiten konnte er erst im April 2016 wieder aufsperren.
Finanzielle Klemme des Wirts
Der Geschäftsgang entwickelte sich schlecht, es wurden kaum Gewinne erzielt. Der Wirt, der bereits Insolvenzverfahren hinter sich hatte und einen laufenden Kredit von 50.000 Euro bedienen musste, geriet immer mehr in die finanzielle Klemme. Sein Darlehen bei der Raiffeisenbank war mit einem Einfamilienhaus besichert, das im Eigentum des 40-Jährigen und seiner beiden Brüder steht.
Verbrecherbande beauftragt
In dieser Zwangslage soll der Pizza-Wirt über einen Friseur in Kontakt mit zwei Tschetschenen gekommen sein und bei diesen einen Brand in seinem Lokal bestellt haben, um im Anschluss eine Inventarversicherung von bis zu 100.000 Euro und eine Betriebsunterbrechungsversicherung von bis zu 90.000 Euro kassieren zu können. Dafür muss er sich nun wegen Brandstiftung als Beteiligter und versuchten schweren Betrugs vor einem Schöffensenat verantworten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht geständig gezeigt.
Mitangeklagt wurden der Sohn einer Cousine des Lokalbetreibers, der in die Planung des Brandanschlags eingebunden gewesen sein soll, und insgesamt sieben Tschetschenen im Alter zwischen 28 und 46 Jahren. Diese sollen sich in zwei Pkw zur Pizzeria begeben haben, um diese “warm abzutragen”. Während fünf draußen Schmiere standen, öffneten laut Anklage zwei Männer mit einem Schlüssel, den ihnen der Wirt übergeben haben soll, das Lokal und verschütteten laut Anklage bereits bereitgestelltes Benzin. Dann gingen sie wieder nach draußen, wo dann ein Täter durch ein Loch in der Gebäudefront das Benzin-Luft-Gemisch entzündet haben soll.
Tschetschene bei Explosion schwer verletzt
Der Anklageschrift zufolge entwickelte sich eine “ungewollte explosionsartige Brandausbreitung”. Die Detonation war derart heftig, dass das Portal der Pizzeria und eines benachbarten Fahrradgeschäftes aus der Verankerung gerissen wurde. Mehrere vor dem Gebäude geparkte Pkw wurden beschädigt. Der 28-jährige Tschetschene, der die Explosion unmittelbar bewirkt haben soll, wurde schwer verletzt. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüche am ganzen Körper.
Statt die Tschetschenen wie versprochen zu bezahlen, hatte der Wirt in weiterer Folge offenbar Angst, aufgrund des für ihn unerwarteten Ausmaßes der Feuersbrunst als Bestimmungstäter ausgeforscht zu werden und im Gefängnis zu landen. Außerdem gingen die Brandermittler von Anfang an von einem gelegten Feuer aus, so dass eine Versicherungsleistung mehr als unwahrscheinlich war. Der Gastwirt soll am Ende sogar erwogen haben, Selbstanzeige zu erstatten.
Von Bande erpresst
Darauf hin soll die tschetschenische Gruppierung mit Nachdruck von ihm das Geld verlangt haben, was von der Staatsanwaltschaft nun als schwere Erpressung ausgelegt wird. Laut Anklage verlangte die Bande 150.000 Euro. Zur Untermauerung ihrer Forderung sollen sie den in die Sache involvierten Verwandten des Wirtes eingeschüchtert haben, indem sie dem 33-Jährigen mit gezückten Schusswaffen Videos zeigten, auf denen zu sehen war, wie Leuten Finger abgezwickt werden. Das – so die inkriminierte Drohung – werde auch ihm passieren, wenn es nicht zu einem Treffen mit dem Lokalbetreiber und einem raschen Geldfluss komme.
Ein Tschetschene hat sich bisher zum Brandgeschehen geständig gezeigt. Die übrigen haben von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht bzw. sich nicht schuldig bekannt. Die gegen sie gerichteten Vorwürfe stützen sich auf die Ergebnisse einer Rufdatenrückerfassung, eine Auswertung ihres Telekommunikationsverhaltens und die Angaben von zwei Vertrauenspersonen der Polizei.
Richterin Claudia Bandion-Ortner, die Vorsitzende des Schöffensenats, hat für das Verfahren vorerst elf Verhandlungstage vorgesehen. Für die ersten drei Verhandlungstage in der kommenden Woche besteht für das gesamte Gerichtsgebäude ein generelles Film- und Fotoverbot. Mit Urteilen ist frühestens am 19. April zu rechnen.
(APA/red)