Ein 29-jähriger Ex-Lehrer ist am Montag am Landesgericht Korneuburg u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Schülern und pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon 18 Monate bedingt, verurteilt worden. Zudem soll er in Haft eine Therapie machen.
Gute Noten für Gefälligkeiten
Weil er den Burschen als Gegenleistung u.a. Schularbeitsbeispiele verraten haben soll, war auch Amtsmissbrauch angeklagt, ebenso wie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Beschuldigte, der sich - was mildernd bewertet wurde - vollinhaltlich geständig gezeigt hatte, nahm das Urteil an. Der Spruch des Schöffensenats ist aber nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.
Zeitraum der Vorkommnisse war von Oktober 2014 bis Oktober 2016. Der Anklägerin zufolge hatte der Mathematiklehrer auch als Erzieher gewirkt und im der höheren Schule angeschlossenen Internat Nachtdienste absolviert. Dabei soll er Kontakt zu Schülern gesucht, mit ihnen Mathematik gelernt und Karten gespielt, das Du-Wort angeboten und sich als "Kumpel" ausgegeben haben, wobei er sie als "Vertrauensperson" auch über ihr Sexualleben ausfragte. Schließlich ersuchte er die 14- bis 17-Jährigen, ihm Fotos und Videos ihrer nackten Körper bzw. von Selbstbefriedigung über soziale Medien zukommen zu lassen.
Laut Anklage waren 14 Schüler betroffen. Manche hätten aus Mitleid mit dem Lehrer, andere aus Angst vor Benachteiligung im Unterricht mitgemacht, weitere aus Scham Fotos von Fremden heruntergeladen und übermittelt. Alle Opfer hätten angegeben, dass der Pädagoge mit seinen Wünschen gezielt an sie herangetreten sei. Zu Geschlechtsverkehr kam es in keinem Fall. Aufgrund des Geständnisses blieb den Betroffenen heute eine weitere Befragung erspart, sagte der Richter.
Depressionen und Einsamkeit
Der 29-Jährige schilderte seine einsame Jugend, Depressionen, und erzählte, als Kind selbst von seinem Cousin missbraucht worden zu sein. "Umso mehr müssten Sie wissen, was das für Folgen für einen jungen Menschen hat", redete ihm der vorsitzende Richter ins Gewissen. Der ehemalige Lehrer ist derzeit ohne Beschäftigung. Er gab an, bereits eine Therapie begonnen zu haben und einen Buchhalterkurs zu absolvieren.
Zum Glück sei es nicht zu massiven geschlechtlichen Handlungen gekommen, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Eine Therapie in Haft, die dann in Freiheit fortzusetzen sei, sei aus Sicht des Senats der einzige Weg, den Mann in Zukunft von seinen Neigungen abzuhalten. Den Opfern wurden symbolische Schadenersatzbeträge zugesprochen.