Auf Antrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wurde im Ministerrat am Mittwoch sichergestellt, dass Polizeieinsätze, die vorsätzlich oder mutwillig falsch ausgelöst wurden, künftig kostenpflichtig werden.
Mit dieser Maßnahme soll sogenannten „Prank-Anrufen“, also Scherz-Anrufen, entgegengewirkt werden. Polizisten sollen nicht mehr grundlos ausrücken müssen, ohne dass diese nicht ein Nachspiel für den Verursacher haben.
„Durch die Einführung eines neuen § 92a Abs. 1a sollen Personen, die ein Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes mutwillig durch vorsätzlich falsche Notmeldung oder durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, zum Ersatz der Kosten des Polizeieinsatzes verpflichtet werden können“, heißt es im zuständigen Papier des Innenministeriums.
Zudem wurde auch ein umfangreiches Überwachungspaket auf Schiene gebracht. Die Gesetzesvorhaben sehen u.a. eine verstärkte Video-Überwachung im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr, die Überwachung von Internet-Kommunikation durch staatliche Spionagesoftware, einen Neuanlauf zur Vorratsdatenspeicherung sowie die Registrierung von Prepaid-Handy-Karten vor.
Die meisten Inhalte der von der Regierung als "Sicherheitspaket" titulierten Maßnahmen wollte die ÖVP schon in der vergangenen Legislaturperiode umsetzen, ist aber am Widerstand des damaligen Koalitionspartners SPÖ gescheitert. Mit der FPÖ gibt es nun einen neuen Anlauf. Das Paket wird befristet für fünf Jahre beschlossen und soll nach drei Jahren evaluiert werden.
Erster Kernpunkt des Maßnahmenbündels ist die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Skype durch die "Remote-Installation eines Programms auf einem Computersystem" (Stichwort: Bundestrojaner). Das soll zur Anwendung kommen bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei Verdacht auf terroristische Straftaten sowie bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren, wenn Leib und Leben und/oder die sexuelle Integrität gefährdet sind.
Als Ersatz für die von Höchstgerichten in Europa aufgehobene Vorratsdatenspeicherung soll eine anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen kommen. Konkret ist das sogenannte Quick-freeze bei Vorliegen eines Anfangsverdachts auf bestimmte gerichtlich strafbare Handlungen vorgesehen. Telekommunikationsfirmen können demnach beim Verdacht einer Straftat von den Behörden angewiesen werden, Daten zu speichern. Und zwar bis zu zwölf Monate lang. Sollte sich der Anfangsverdacht nicht erhärten, soll die Anordnung zur Datenspeicherung außer Kraft treten und der Verdächtige über den Vorgang informieren werden müssen.
Weiters soll die optische und akustische Überwachung von Personen ausgeweitert werden. Die Behörden sollten Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt (Verkehrsbetriebe, Flughafen, Bahnhof), bekommen. Für die Aufnahmen soll eine vierwöchige Speicherpflicht gelten. Damit gibt es eine zentrale, staatliche Kontrolle aller öffentlichen Plätze und des dortigen Lebens.
Ausgebaut werden sollen "Kennzeichenerkennungssysteme". Damit sollen auf den Straßen bei jedem Auto der Lenker, das Kennzeichen sowie Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Freiwillig von Privaten überlassenen Bild- und Videodaten sollen für alle sicherheitspolizeilichen Zwecke verwendet werden dürfen.
Ebenfalls geregelt wird der Einsatz von IMSI-Catchern. Diese Geräte verhalten sich gegenüber dem Mobiltelefon wie eine Funkzelle (Basisstation). So ist es möglich, Handys ohne Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers zu lokalisieren. Gesprächsinhalte sollen nicht abgehört werden, was allerdings Kritiker befürchten. Anonyme Prepaid-Karten sollen der Vergangenheit angehören. Ab 2019 soll jeder Kauf einer SIM-Karte mit der Registrierung der Identität einhergehen.
Vorgesehen ist weiters eine Lockerung des Briefgeheimnisses. Die Beschlagnahmung von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist. Bisher war die Voraussetzung, dass der Beschuldigte wegen einer vorsätzlichen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Tat in Haft ist oder eine Vorführung oder Festnahme deswegen angeordnet wurde. Argumentiert wird das mit der Bekämpfung des Handels mit im sogenannten Darknet angebotenen Suchtmitteln, welcher zunehmend über Versand von Briefen stattfinde.