Die Regierung hat am Mittwoch ihr länger geplantes "Sicherheitspaket" auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Überwachung verschlüsselter Nachrichten, die Ausweitung optischer und akustischer Überwachung sowie die Nutzung von Videoüberwachung zur Verfolgung von Straftaten. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Justizminister Josef Moser (ÖVP) sehen darin keine Massenüberwachung.
Laut Kickl seien die Maßnahmen nötig gewesen, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken, andererseits den Methoden Krimineller eine Antwort zu liefern. Mit dem "Sicherheitspaket" sage man dem staatsfeindlichen Terrorismus und der schweren Kriminalität den Kampf an. "Die Kriminellen rüsten auf", so müssten dies nun auch Justiz und Exekutive tun.
Sowohl für Kickl, als auch für Moser gehen die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen nicht in die Breite, sondern vielmehr in die Tiefe. So werde etwa nicht mehr das Umfeld des Verdächtigen überwacht, sondern nur noch der Betroffene selbst. Auch der größtmögliche Schutz der Rechte einzelner Betroffener stehe im Vordergrund. Justizminister Moser betonte, dass sowohl die Grundrechte gewahrt blieben, als auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Beachtung gefunden habe.
Neben der Überwachung verschlüsselter Nachrichten, wie etwa im Falle von WhatsApp und Skype, und dem Ausbau der Videoüberwachung, zum Beispiel auf Autobahnen, finden sich noch etliche andere Maßnahmen im Überwachungspaket. So werden etwa die verfahrensrechtlichen Bestimmungen bei der Beschlagnahmung von Briefen neu geregelt. Bei der Einführung von "Quick-freeze" handelt es sich um eine personenbezogene Vorratsdatenspeicherung, die im Anlassfall eine Aufbewahrung der Daten für maximal zwölf Monate zulässt. Auch die optische und akustische Überwachung von Personen wurde um die neuen Terrorismusdelikte angepasst.
Auf polizeilicher Ebene werden sogenannte Sicherheitsforen eingeführt, bei denen Exekutive und private Organisationen eng zusammenarbeiten sollen. Nicht zuletzt soll auch ein Kostenersatz eingeführt werden, wenn Polizeikräfte vorsätzlich oder mutwillig falsch gerufen werden.