1-01-1970, 00:00
Mit dem Vorwahltag beginnt am Freitag die Landtagswahl in Kärnten. Wer zum regulären Wahltermin am 4. März keine Zeit hat und nicht via Wahlkarte seine Stimme abgeben will, hat am vorgezogenen Wahltag die Gelegenheit dazu. Bei der Landtagswahl vor fünf Jahren nutzten 4,3 Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit.
Vorgeschrieben ist, dass in jeder Gemeinde mindestens ein Wahllokal mindestens zwei Stunden lang geöffnet sein muss, obligatorisch ist die Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr. Die Öffnungszeiten in den Kommunen sind unterschiedlich, während in vielen Landgemeinden nur die vorgeschriebenen zwei Stunden angeboten werden, ist etwa im Klagenfurter Rathaus das Wählen von 10.00 bis 19.00 Uhr möglich, in Villach von 13.00 bis 19.00 Uhr.
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