1-01-1970, 00:00
Ein Opferstockdieb, der hunderte Kirchen heimgesucht hatte, ist am Mittwoch in Linz zu drei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Prozess am Landesgericht Linz legte er ein volles Geständnis ab und schätzte die von ihm gemachte Beute auf bis zu 142.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 47-jährige Pole hat nach eigenen Angaben bereits 26 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht. Sein Strafregister weist 18 Verurteilungen in seinem Heimatland und in Deutschland auf - wegen Diebstahls, Hehlerei und Körperverletzung. In Österreich war er bisher unbescholten. Anfang 2017 wurde er nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen aus Deutschland ausgewiesen. In seine Wohnung in München konnte er damit nicht mehr zurück, in Polen kannte er niemanden, erläuterte er in der Verhandlung. So lebte er dort ein Monat lang in einem Hotel, bis er von einem Landsmann angeworben und zum Opferstockdieb ausgebildet wurde. Der Mann sei ein europaweit tätiger "Spezialist" für die zerstörungsfreie Plünderung von Opferstöcken, sagte der Angeklagte.
Kurze Zeit später wurde der Mann in Oberösterreich aktiv. Hunderte Kirchen suchte er heim und räumte die Spendenbehälter mittels "Fischen" aus. Er erbeutete nach eigenen Angaben zunächst bis zu 100.000 Euro. 70 Prozent musste er an seinen Lehrmeister abliefern. Nach einem Zerwürfnis im August 2017 machte er sich "selbstständig". Bis zu seiner Festnahme im Oktober kam er an weitere etwa 42.000 Euro.
Zum Verhängnis wurde ihm eine Pfarre, in der aufgefallen war, dass entgegen den Erfahrungswerten kein Geld im Opferstock war. Dort wurden weitere kleine Summen deponiert und eine Videoüberwachung installiert. Diese lieferte Fotos von einem zunächst unbekannten Dieb. Am 6. Oktober griff die Polizei den Polen auf.
Der 47-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls teils im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Mildernd war nur sein umfassendes Geständnis. Als erschwerend wurden unter anderem sein rascher Rückfall, die hohe Schadenssumme und zumindest neun einschlägige Vorstrafen gewertet. Sein Tatwerkzeug - unter anderem Drähte, Pinzetten, Schraubenzieher, Seitenschneider und eine Taschenlampe - wurde für verfallen erklärt.
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