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Rote Karte für Schulschwänzer

1-01-1970, 00:00

Wien. Die bisherige Regelung mit einem Stufenverfahren ist Bildungsminister Heinz Faßmann zu lasch. Ab Herbst sollen rascher Strafen drohen: Künftig sollen Verfahren schon ab vier Tagen ungerechtfertigten Fernbleibens von der Schule eingeleitet werden, sieht der Gesetzesentwurf vor. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zudem stark vereinfacht.
  • So ist es jetzt: Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst „beim unentschuldigten Fernbleiben von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinanderfolgenden Tagen“. Dieses umfasst einen aufwendigen fünfteiligen Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologe usw. Hilft das alles nicht, können dann doch Verwaltungsstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden.
  • So läuft es künftig: Die Rote Karte nach der Verwarnung ist ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese muss dann künftig eine Mindeststrafe von 110 Euro verhängen. Bisher war dafür keine Untergrenze vorgesehen. Die Höchststrafe von 440 Euro bleibt dagegen unberührt. Konkret sollen Schulleitung und Lehrer zu Beginn „Sofortmaßnahmen“ – vor ­allem das Aussprechen von Verwarnungen – setzen können. Fehlt der Schüler länger als vier Tage ungerechtfertigt, gilt dies als Verwaltungsübertretung. Die Mindeststrafe wird fällig. „Das Modell erinnert an ein an die Gelben und Roten Karten im Fußball angelehntes System“, so Faßmann.
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