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Freispruch nach Glastür-Unfall in OÖ

1-01-1970, 00:00

Im Prozess nach einem Unfall mit Glastüren im Februar 2016 in einem Einkaufszentrum in Pasching (Bezirk Linz-Land), bei dem zwei Frauen verletzt wurden, ist der Angeklagte am Dienstag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Dem Geschäftsführer der Firma, die die Türen geliefert hatte, wurde zugutegehalten, dass er sich auf die Expertise eines Statikers verlassen hatte.
 
Bei dem Unfall wurde eine damals 27-jährige schwangere Angestellte unter einer umgestürzten fast sechs Meter hohen Glastür begraben und so schwer verletzt, dass sie danach in Lebensgefahr schwebte. Vier Monate später brachte sie aber ein gesundes Mädchen zur Welt. Eine weitere Beschäftigte erlitt etliche Schnittwunden. Die beiden Frauen hatten das gläserne Eingangsportal des Geschäftes in dem Einkaufszentrum öffnen wollen. Dabei brachen einige der sechs Meter hohen Sicherheitsglas-Elemente explosionsartig, ein intaktes Element kippte um.
 
Das Gutachten eines Sachverständigen belastet den wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagten 54-jährigen Geschäftsführer der Firma, die 2012 die Türen eingebaut hatte. Er habe zu wenig Augenmerk auf die Statik der Glasflächen und die Absicherung der Konstruktion - "es hätte auf diese Art nicht errichtet werden dürfen" ... "das Glas war eine tickende Zeitbombe" - aber auch auf eine schriftliche Betriebsanleitung und die nachfolgende Wartung gerichtet. Er verteidigte sich damit, dass er sehr wohl einen Statiker befragt habe, und konnte auch eine Honorarnote dafür vorlegen. Später brachte er auch noch eine Berechnung vor, die vom Statiker erstellt worden sei. Der Fachmann habe ihm gesagt, ein vorher bestehendes ähnliches Portal habe schon funktioniert, es könne wieder so gebaut werden.
 
Dieser Ziviltechniker sollte am Dienstag befragt werden, was damals genau besprochen wurde. Bei den im Prozess mitwirkenden Sachverständigen sorgte für Verwunderung, dass für die Statik-Expertise nur insgesamt 90 Euro verrechnet worden waren. Der Ziviltechniker machte aber von seinem Recht Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen, wenn die Gefahr besteht, dass er sich durch diese einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt.
 
Der Angeklagte wurde freigesprochen und das Gericht wies auch einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen seine Firma ab. Zwar habe die Konstruktion nicht den Regeln der Technik entsprochen. Er verfüge als gelernter Schlosser nicht über detailliertes Wissen über Statik. Er habe aber einen Statiker herangezogen und sich auf dessen Expertise verlassen. Auch mit dem Glashersteller habe er Kontakt aufgenommen. Es liege kein Hinweis vor, dass er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt habe. Die Staatsanwaltschaft und auch die Anwälte der Verletzten sowie des Einkaufszentrums, deren Ansprüche abgewiesen wurden, gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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