1-01-1970, 00:00
Am Landesgericht Salzburg ist am Freitagabend ein 34-jähriger Mann von den Geschworenen einstimmig wegen Mordes schuldig befunden worden. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 13-fach vorbestrafte Haftflüchtling soll im Vorjahr einen Bekannten (64) in dessen Wohnung durch Schläge, Tritte und Würgen vorsätzlich so schwer verletzt haben, dass dieser starb.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtete, legte der Verteidiger des nicht geständigen Salzburgers Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Bei der Strafbemessung sah das Geschworenengericht heute keinen Milderungsgrund. Erschwerend wogen zahlreiche einschlägige Vorstrafen und der Umstand, dass die Tat während der Flucht begangen wurde. Außerdem kam eine Strafverschärfung wegen Rückfalls zur Anwendung - der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden.
Verwesungsgeruch
Die Tat im Vorjahr war erst nach Tagen bekannt geworden, nachdem Nachbarn Mitte Juni wegen des Verwesungsgeruchs im Stiegenhaus die Polizei alarmiert hatten. Bei der Durchsuchung der Wohnung im Salzburger Stadtteil Taxham stießen die Beamten auf die stark verweste Leiche. Da dürfte das Opfer, ein schwerer Trinker, bereits sieben bis zehn Tage lang tot gewesen sein. Als der Angeklagte kurz nach dem Fund der Leiche erneut im Haus auftauchte, wurde er festgenommen. Er dürfte die Wohnung auch nach der Tat noch weiter genutzt haben.
Der arbeitslose Abgeklagte saß von April 2014 an fast drei Jahre im Gefängnis und war am 21. März 2017 kurz vor seiner Entlassung nicht mehr von einem Haftausgang zurückgekehrt. In dieser Zeit kam er bei dem 64-Jährigen unter. Den Mann kannte er von früher. Zeugen der Bluttat gibt es nicht, für Staatsanwalt Marcus Neher kam aber nur der 34-Jährige als Täter infrage. Angesichts seiner Vorstrafen sei ihm die brutale Tat zuzutrauen: Das Opfer hatte Serienrippenbrüche, Frakturen an den Querfortsätzen der Lendenwirbel, Einblutungen in der Brusthöhle und typische Würgeverletzungen erlitten. Außerdem seien in der Wohnung vor allem DNA-Spuren des Verdächtigen und des Opfers gefunden worden.
Angeklagter bestritt Tötung
Der Angeklagte hingegen bestritt die Tötung. Er sei zwar am Tag des Leichenfunds in der Wohnung gewesen, davor aber drei Wochen lang nicht. Die Polizei habe er sich aber wegen seiner Haftflucht nicht zu rufen getraut. Der Verteidiger wies außerdem darauf hin, dass auch andere Männer aus dem Alkoholikermilieu regelmäßig beim Opfer zu Besuch gewesen seien und sich diesem gegenüber gewalttätig verhalten hätten. "Mein Mandant hat kein Motiv, sondern nur Nachteile vom Tod des Mannes gehabt."
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