Im Prozess um lebensgefährliche Messerstiche nach angeblichen sexuellen Avancen ist der 20-jährige Beschuldigte zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen einstimmig den angeklagten Mordversuch. Vom versuchten schweren Raub wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Mildernd wurde die Unbescholtenheit des Peruaners sowie, dass er sich nach der Tat selbst gestellt hatte, gewertet. Zudem gingen die Geschworenen in dem Fall von einer Notwehrüberschreitung aus, allerdings nicht aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken, sondern aus Zorn, weshalb er für sein Handeln voll haftbar gemacht wurde.
Drogenkonsum
Die beiden Männer lernten sich Anfang August 2017 zufällig auf der Straße von Favoriten kennen, als der Jüngere den 30-Jährigen um Zigaretten anschnorrte. Dabei kamen die beiden ins Gespräch und kamen drauf, dass sie in unmittelbarer Nachbarschaft wohnten. Sie tauschten Telefonnummern aus, um irgendwann einmal gemeinsam in die Disco zu gehen. Einige Tage später trafen sich die beiden in der Wohnung des 30-jährigen Marokkaners, um einen Joint zu rauchen, wie der 20-Jährige dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) berichtete. Im Zuge dessen borgte sich der Peruaner zehn Euro von seinem neu gewonnenen Freund.
Zwei Wochen später kam der junge Mann erneut in die Wohnung, um sich spät nachts von seinem Freund Drogen zu beschaffen, wie er vor Richter Gerstberger unumwunden zugab. Der 30-Jährige sei auf den Deal jedoch nicht eingegangen, sondern zudringlich geworden. "Er hat mir nur noch Komplimente gemacht und gesagt, dass ich hübsch bin. Da hab ich mich verarscht gefühlt. Ich fand das eklig", sagte der 20-Jährige, denn der Marokkaner habe bereits beim ersten Treffen erzählt, dass er homosexuell sei.
Küchenmesser
Als der 20-Jährige daraufhin die Wohnung verlassen wollte, hätte sich der 30-Jährige in die Tür gestellt und ihn nicht rausgelassen. Plötzlich hätte er ein Küchenmesser gezogen, vor sein Gesicht gehalten und mit der anderen Hand dem jungen Mann auf Gesäß und Geschlechtsteil gegriffen. Mit Mühe entriss er dem Marokkaner die Waffe, stach auf ihn ein und flüchtete aus der Wohnung. Blutüberströmt zu Hause angekommen berichtete er seiner Mutter, er hätte "Scheiße" gebaut, "aber ich bin unschuldig", sagte der junge Mann, der von Ernst Schillhammer anwaltlich vertreten wurde.
Ganz anders schilderte das Opfer die Geschehnisse. Er berichtete, dass der 20-Jährige kurz nach Mitternacht bei ihm in der Wohnung auftauchte und nach Drogen und Geld verlangte. Da er gesehen hatte, dass der Marokkaner beim ersten Besuch weit mehr Banknoten in der Brieftasche hatte, soll er in räuberischer Absicht zugestochen haben, was dem 20-Jährigen zunächst auch eine Anklage wegen versuchten schweren Raubes einbrachte. "Er schien mir nicht normal", sagte der 30-Jährige über seinen späten Besuch. Er habe zunächst einen heftigen Schlag auf den Kopf gespürt. "Es fühlte sich wie ein Stromschlag an." Dann habe er gemerkt, dass er am ganzen Körper blute, sagte er unter Tränen.
Lebensgefahr
Der 30-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Gerichtsmediziner Christian Reiter zählte beim Opfer zehn bis elf Wunden. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Schnittverletzungen, wobei eine davon den Radialisnerv am linken Oberarm durchtrennt hat, sodass der 30-Jährige nun eine sogenannte Fallhand hat. Seine Arbeit in der Gastronomie wird er damit nicht weiter nachgehen können. Das Risiko sei sehr groß, dass hier Lähmungen zurückbleiben, führte Reiter aus.
Eine Verletzung rührte nicht von Schnitten, sondern von einem Stich her. Die Klinge des Küchenmessers drang laut Reiter fünf bis zehn Zentimeter tief ein. Dabei wurde der Herzbeutel beschädigt. Der Mann schleppte sich noch aus seiner Wohnung und brach dann am Gehsteig zusammen. Aufmerksame Passanten verständigten die Einsatzkräfte und retteten dem Mann damit das Leben. Schluchzend zeigte er beim Prozess den Geschworenen seine Narben am Kopf, Brust, Rücken und Arm. Dem 30-Jährigen wurden in dem Verfahren 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Dass er dem Peruaner Avancen gemacht oder ihn gar bedrängt habe, bestritt der Mann vehement. Auf die Frage von Richter Gerstberger, ob er homosexuelle Neigungen habe, meinte der Mann: "Ich bin doch verheiratet." Seine Frau sei Slowakin, doch aufgrund von Schwierigkeiten lebten die beiden zurzeit getrennt. Er habe weder Drogen besessen noch welche konsumiert, betonte der Marokkaner.