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Streit zwischen Asylwerbern endete mit Bauchstich: Prozess in Wiener Neustadt

1-01-1970, 00:00

Der für zwei Tage anberaumte Prozess begann am Dienstag und sollte am Mittwoch fortgesetzt werden. Schauplatz der Auseinandersetzung am Abend des 5. September war der Bahnhof der Kurstadt. Einer der jungen Männer habe den Burschen festgehalten, während der andere vier Mal auf ihn eingestochen haben soll. Nach damaligen Angaben der Stadtpolizei waren die mutmaßlichen Täter – ein 19-jähriger Afghane und 18-jähriger Iraner – nach den Messerstichen geflüchtet, wurden aber wenig später im Zuge einer Fahndung gestellt. Sie ließen sich widerstandslos festnehmen, waren aber nicht geständig. Das Opfer wurde schwer verletzt ins Spital gebracht.

Staatsanwalt sprache von “wuchtigem” Bauchstich

Der Staatsanwalt sprach am Dienstag von einem “wuchtigen” Bauchstich, durch den Dick- und Dünndarm derart verletzt wurden, dass akute Lebensgefahr bestand. Trotzdem gelang es dem 15-Jährigen noch, sich loszureißen und bis zu einem Taxistand zu flüchten. In der Folge wurde er im Spital notoperiert.

Bereits zuvor war es an jenem Abend in einem Fitnesscenter in Traiskirchen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem erstangeklagten Afghanen und dem Opfer gekommen. Da der 15-Jährige in Begleitung war, zog der Beschuldigte zunächst den Kürzeren, fuhr jedoch in derselben Garnitur wie seine Kontrahenten nach Baden und rief einen Freund zur Unterstützung an. Der Iraner kam auch zum Bahnhof und hielt dann das Opfer fest, während der Erstangeklagte zustach, schilderte der Ankläger. Beide hätten sich nach ihrer Festnahme damit verantwortet, mit dem Messer “nur herumgefuchtelt” zu haben.

Mitangeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der Rechtsbeistand des Afghanen sprach von absichtlich schwerer Körperverletzung. Er verwies auf die Vorgeschichte des Streits, räumte aber ein, dass sich sein Mandant aggressiv verhalten hatte.

“Ich wollte ihn nur verletzen”, beteuerte der 19-Jährige via Dolmetscher, keinen Tötungsvorsatz gehabt zu haben. Der Mitangeklagte bekannte sich nicht schuldig.

APA/Red.

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