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Neue Uni-Beschränkung für diese Studien

1-01-1970, 00:00

Die Universitäten sollen ab Herbst 2019 die Möglichkeit zu neuen Zugangsbeschränkungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen erhalten. Das sieht ein Entwurf zur neuen Uni-Finanzierung vor, der am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Die Universitäten bekommen außerdem die Möglichkeit, Zugangshürden für nur lokal überlaufene Studienrichtungen einzuführen.
 
Darüber hinaus können die Unis als Voraussetzung für die Zulassung zu jedem Bachelor- oder Diplomstudium das Durchlaufen eines "Eignungs-Feedbacks" vorsehen - etwa durch ein Motivationsschreiben oder ein Online-Assessment. Dieses darf zwar bewertet werden, für die Zulassung ist das Ergebnis aber nicht entscheidend.
 
Fast unverändert bestehen bleiben die Platzbeschränkungen in Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Architektur/Städteplanung, Biologie/Biochemie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie sowie Publizistik. In der Informatik wird allerdings die Mindestzahl an Plätzen um 300 auf 2.800 erhöht, in der Psychologie die Zahl der Anfängerplätze mit 1.300 auf das Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre gesenkt. Außerdem entfällt die Quotenregelung für das Zahnmedizin-Studium, durch das 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher reserviert waren (die Human-Medizin-Quote bleibt aufrecht, Anm.).
 
Die neue Möglichkeit zur Beschränkung von nur lokal überlaufenen Studienrichtungen erfolgt über eine Verordnung des Ministers: Voraussetzung sind entweder bereits bestehende unzumutbare Betreuungsverhältnisse aufgrund des Überschreitens einer bestimmten Betreuungsrelation oder eine drohende Verschlechterung wegen einer 50-prozentigen Steigerung der Anzahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren. Über die Verhängung einer Beschränkung entscheidet das Rektorat. "Ein allzu beliebiger Zugang nützt weder Studierenden noch Universitäten. Nur ein geregelter Hochschulzugang sichert eine hochqualitative Lehre und Betreuung", so Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Aussendung.
 
Bereits vom Nationalrat beschlossen wurde die Höhe des Uni-Budgets für die Jahre 2019 bis 2021: Dieses steigt gegenüber dem Zeitraum 2016 bis 2018 um 1,35 Mrd. Euro auf 11,07 Mrd. Euro. Änderungen gibt es aber bei der Verteilung der Mittel: Für die Berechnung des Globalbudgets werden die Bereiche Forschung, Lehre und Infrastruktur/strategische Entwicklungen getrennt. Die einzelnen Studienrichtungen werden in Fächergruppen eingeteilt - "Buchwissenschaften" sind aufgrund des geringeren Betreuungs- und Ausstattungsbedarfs pro Platz niedriger dotiert als naturwissenschaftliche und technische Fächer bzw. künstlerische Studien.
 
Als Bezugsgröße für den Teilbetrag für Lehre dient künftig das prüfungsaktiv betriebene Studium. Dieses liegt dann vor, wenn mindestens 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr absolviert werden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann. Dazu kommt noch die Zahl der Studienplätze und das habilitierte Personal. Extra-Geld gibt es außerdem für viele Absolventen, flotte Studenten (mindestens 40 ECTS/Jahr), eingeworbene Drittmittel oder die Anzahl der angebotenen strukturierten Doktoratsprogramme.
 
Ziel der Maßnahmen ist vor allem eine deutliche Verbesserung der Betreuungsrelationen: Derzeit kommen in den Rechtswissenschaften 70 Studenten auf einen Uni-Lehrer, in den Fremdsprachen 73 und in den Erziehungswissenschaften 123. Als Zielwert gilt in den Buchwissenschaften wie Jus ein Verhältnis von eins zu 40. Aus den zusätzlichen Mitteln sollen deshalb zusätzlich rund 500 Professuren sowie Assistenzpersonal und Ausstattungskosten finanziert werden.
 
Außerdem soll die Zahl der prüfungsaktiven Studien gesteigert werden - und zwar von 182.000 auf 190.000. Derzeit belegen 280.000 Studenten insgesamt 340.000 Studien. Prüfungsaktiv betrieben werden davon nur etwas mehr als die Hälfte.
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