Im Vorjahr waren 952.990 Personen mindestens einen Tag von Arbeitslosigkeit betroffen, um 8.024 weniger als 2016. Trotz des leichten Rückganges stieg die Zahl der Bezugssperren beim AMS deutlich, wobei ein Vergleich mit 2016 nicht zur Gänze möglich ist, da die Erhebungsmethode modifiziert wurde, teilte das AMS am Freitag in einer Aussendung mit.
Insgesamt wurden vom AMS 111.451 Mal Sanktionen gesetzt, im Vergleich zu 2016 ein Anstieg um 7,4 Prozent (plus 7.647 Fälle). 23 Prozent (2016: 16 Prozent) der Sperren betrafen "Missbrauchsfälle". Dabei gab es insgesamt 19.247 Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme. Das ist ein Anstieg um 16 Prozent auf 2.690 Sperren.
Wegen tageweise unentschuldigtem Fernbleiben einer Schulungsmaßnahme wurden im Vorjahr 6.157 Mal (kein Vorjahresvergleich) Sanktionen statistisch erfasst. Bei diesen Sperren wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt.
Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das kam 2017 in 237 Fällen vor (plus 1).
Allerdings gibt das AMS zu bedenken, dass die Zahlen aus 2017 nicht gänzlich mit dem Jahr 2016 vergleichbar sind. "Der Anstieg der § 10-er Sperren geht darauf zurück, dass im Vorjahr erstmals Sperren bei tageweise unentschuldigtem Fernbleiben bei Schulungsmaßnahmen statistisch erfasst wurden und es – bedingt durch den höheren Arbeitskräftebedarf - vermehrte Rückmeldungen der Unternehmen gab, die Ausgangspunkt der Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe waren", so AMS-Vorstand Herbert Buchinger.
Knapp 50 Prozent der Sanktionen hatten das Versäumen eines Kontrolltermins als Ursache. Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) vorübergehend gestrichen werden. Im Vorjahr war dies 55.227 Mal (minus 3.043 Fälle, minus 5,2 Prozent) der Fall.
27 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Hintergrund dazu: Jobsuchende erhalten bei Selbstkündigung die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Davon waren im Vorjahr insgesamt 30.583 Personen betroffen, um 1.842 Personen oder 6,4 Prozent mehr als noch 2016.
Die gute Wirtschaftslage hatte 2017 nach fünf Jahren steigender Arbeitslosigkeit eine Trendwende am Arbeitsmarkt gebracht. Inklusive AMS-Schulungsteilnehmern waren Ende Dezember des Vorjahres 443.481 Personen auf Arbeitssuche, ein Rückgang von 5,9 Prozent gegenüber Dezember 2016.