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Anwalt sieht Freimaurer-Verschwörung

1-01-1970, 00:00
Zu Beginn des zehnten Verhandlungstages im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und 13 weitere Angeklagte wurde es heute im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes esoterisch: Jörg Zarbl, Rechtsanwalt des zweitangeklagten Ex-FPÖ-Spitzenpolitikers Walter Meischberger, begab sich auf die Suche nach einer Freimaurer-Spur.
 

Freimaurer-Kontakte

Hochegger, der in der Vergangenheit bei den Freimaurern war, habe seine Kontakte zu Justizkreisen, die ebenfalls Freimaurer sein sollen, dazu genutzt, um im Vorfeld des Prozesses eine Art Kronzeugenregelung zu bekommen, so die Vermutung von Zarbl - was Hochegger heute bestritt. Und auch die anklagende Staatsanwaltschaft verneinte heute derartige Kontakte mit Hochegger.
 
Hochegger verwies immer wieder auf bereits getätigte Aussagen vor den Vernehmungsbeamten bzw. dass er hier nicht die richtige Ansprechperson sei. Und auch Richterin Marion Hohenecker tat sich schwer, einen Konnex zwischen den Freimaurern und dem Gegenstand des Verfahrens herzustellen.
 
Der Meischberger-Anwalt legte einen Brief vor, der in der Vorwoche bei seiner Kanzlei eingegangen sei. Richterin Hohenecker vermisste einen für Rechtsanwaltskanzleien üblichen Eingangsstempel der Kanzlei. In dem offenbar anonymen Brief wird auf einen angeblichen Konnex zwischen der Wortwahl in einem Brief von Meischbergers Ex-Anwalt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und angeblicher Freimaurer-Diktion eingegangen.
 

Streit um Gespräch

Nachdem sich die Freimaurer-Spur im Sand verlaufen hatte, nahm Zarbl das Gespräch zwischen Meischberger und Hochegger im Verhandlungssaal in einer Pause ins Visier, bei dem Meischberger laut Hochegger versucht haben soll, ihn von einem Geständnis abzuhalten. Hier wollte Zarbl wissen, warum sich Oberstaatsanwalt Alexander Marchart in das Gespräch damals eingemischt hat.
 
Konter von Marchart: Er habe lediglich wissen wollen, ob hier Verdunkelungsgefahr bestehe - weil er dann gegebenenfalls Untersuchungshaft über Meischberger verhängt hätte.
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