
„Vergewaltigung im Bezirk Hallein“, überschrieb die Salzburger Polizei ihre Aussendung. Nicht etwa von einem Versuch war die Rede, sondern von einem Vollzug. Um so skandalöser die Entscheidung der Justiz: Während sie Kleinkriminelle in U-Haft steckt, wird der Sex-Täter nur auf freiem Fuß angezeigt. Ein Schlag ins Gesicht für das Opfer.
Die 19-jährige Tennengauerin wollte am 1. Jänner eine Aussprache mit ihrem Ex-Freund in dessen Wohnung führen. Doch stattdessen soll der 24-jährige Einheimische über sie hergefallen sein. Laut Polizeibericht vergewaltigte er die junge Frau, obwohl diese sich heftig wehrte. Die 19-Jährige konnte ihren Ex-Freund schließlich wegstoßen, aus der Wohnung flüchten und umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.
Der 24-Jährige reagierte wie fast alle mutmaßlichen Vergewaltiger: „Der Geschlechtsverkehr erfolgte einvernehmlich“, gab er zu Protokoll, die sexuellen Übergriffe hätten nicht stattgefunden.
Das reichte, um ihn auf freien Fuß zu setzen.
