logo



[email protected]

Psycho-Krimi um Grasser-Richterin

1-01-1970, 00:00

Großer Andrang Dienstagfrüh vor dem Wiener Landesgericht. Es ist der Starttag zum Prozess des Jahrzehnts – gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte in der Causa BUWOG. Der Vorwurf lautet u. a. auf Untreue und Bestechung, bis zu 10 Jahre Haft drohen. Nach einem Ermittlungsverfahren von fast acht Jahren geht es endlich los. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

KGH sitzt neben Meischi

ÖSTERREICH war live dabei beim ersten Prozesstag. Verhandelt wird im Großen Schwurgerichtssaal, der für den Mega-Prozess für rund eine halbe Million Euro adaptiert wurde. 

Ex-Freunde. Grassers Platz ist ganz außen in der Reihe der Angeklagten, rechts vom Richtertisch. ­Direkt neben ihm sein langjähriger Spezi Walter Meischberger (mit Bart!). Befreundet sind die beiden inzwischen nicht mehr. Ob die Begrüßung frostig ausfällt, ist nicht zu erkennen … Neben Meischberger die weiteren Hauptangeklagten Ernst Karl Plech und Peter Hochegger.

"Kein Haus, kein Auto"

Richterin Marion Hohen­ecker eröffnet das Verfahren um 9.45 Uhr. Zu Beginn werden die Angeklagten zu Personalien befragt. Derzeit habe er „keinen Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto“, sagt Grasser. 

Sein Anwalt Manfred ­Ainedter erhebt sich: „Ich hätte einen Antrag.“ „Sie sind noch nicht dran“, weist ihn die Richterin zurecht. Erst kommen die weiteren Angeklagten. Auch Meischberger und Hochegger verweisen auf Mittel­losigkeit. „Ich verdiene 120 Euro im ­Monat“, gibt Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics an. Denn er habe „eine Verurteilung, die ich gerade absitze“.

KGH-Song ohne Ton

Jetzt darf Ainedter mit seinem Antrag beginnen: Er fordert erneut die Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit. Er startet eine PowerPoint-Präsentation, will u. a. ­einen vom Ehemann der Richterin auf Twitter gelobten Anti-KHG-Song zu Gehör bringen. Hohenecker, eher fassungslos: „Das wollen Sie jetzt nicht wirklich vorspielen?“ ­Ainedter: „Doch.“ Geht aber nicht: „Wir haben hier keine Tonausgabegeräte.“ Also liest Ainedter den Songtext vor, spielt auch Ausschnitte einer Tatort-Folge ohne Ton vor.

Nach Ainedter bringen weitere Anwälte Anträge gegen die Richterin ein (siehe links).

Nach der Mittagspause geht der Antrags-Marathon weiter. Ainedter will den Journalisten Ashwien Sankholkar ausschließen, weil der auf der Zeugenliste steht. Diesem Antrag wird stattgegeben. Es folgt ein Antrag auf Änderung der Sitzordnung: Keiner im Saal sitze so tief wie die Angeklagten. Dieser Antrag wird abgewiesen. Kurz vor 17 Uhr ist es aus. Fortsetzung heute – mit dem Staatsanwalt. Angela Sellner

Anwalts-Aufstand gegen die Richterin: Ihr Mann sei deklarierter Grasser-Feind.

Vier neue Befangenheits-Anträge gegen Hohenecker

Der Krimi um die vorsitzende BUWOG-Richterin Marion Hohenecker ging am ersten Prozesstag weiter. Ihre Zuständigkeit für die Causa war ja erst ­wenige Stunden vor Verfahrensbeginn vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Gleich zu Prozessbeginn starteten die Verteidiger einen neuen Rundumschlag gegen die Richterin.

Tweets gegen KHG. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte eine richtige Multimedia-Show für seinen neuerlichen Befangenheitsantrag vorbereitet. Er scheiterte damit zwar an der mangelnden Technik im Gerichtsaal (siehe rechts), führte aber im Detail aus, warum Hohenecker wegen Grasser-kritischer Twitter-Postings ihres Mannes Manfred Hohenecker (ebenfalls Richter) als befangen abzulehnen sei. Auch die ­Anwälte von Walter Meischberger und Ernst Karl Plech stellten Befangenheitsanträge gegen Hohenecker.

„Niemand macht Ihnen aus Ihrer Ehe einen Vorwurf. Aber sie steht Ihrer Unbefangenheit im Wege“, so Plech-Anwalt Michael Rohregger zur Richterin. Und weiter: „Wenn Frau Hohenecker hier eine Verurteilung ausspricht, tut sie ihrem Mann einen Gefallen.“

Auch Petrikovics-Anwalt Otto Dietrich, der sich seit Langem gegen die Zuständigkeit Hoheneckers wehrt, stellte einen neuen Antrag.

Alle abgelehnt. Nach der Beratung im Schöffensenat verkündete die Richterin am Nachmittag die Abweisung aller Befangenheitsanträge. „Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen“, begründete Hohenecker.

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]