1-01-1970, 00:00
Am Montag Vormittag gab’s im Großen Schwurgerichtssaal eine Sitz- und Hörprobe mit Richterin Hohenecker und den Anwälten. Die geplante Sitzordnung für den BUWOG-Prozess sorgt aber schon im Vorfeld für Streit. Denn:
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Angeklagte ganz unten: Die Beschuldigten und ihre Verteidiger sitzen in den beiden untersten Reihen – unmittelbar dahinter beginnt der erhöhte Bereich, vor ihnen sind die Plätze von Richtern und Staatsanwälten ebenfalls erhöht. „Keiner sitzt tiefer als die Angeklagten und ihre Verteidiger“, ärgern sich die Grasser-Anwälte Ainedter und Wess. Das sei schon von der Symbolik her fragwürdig.
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Keine Vertraulichkeit: Vertrauliche Einsicht in Dokumente zwischen Angeklagten und Verteidigern sei nicht möglich – die Dahintersitzenden könnten alles sehen.
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Nur Rücken der Zeugen: Angeklagte und Verteidiger sehen die Zeugen nur von hinten – und über zwei Flatscreens. Auch das ist ein Kritikpunkt.
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Einspruch: Grassers Verteidiger wollen die Sitzordnung beeinspruchen.

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