
Sieben Jahre hat es gedauert, ehe die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa vorlegen konnte. Kein Wunder, das Konvolut hat es in sich: 825 Seiten zählt die Anklageschrift, 14 Leute sitzen neben dem Ex-Finanzminister (FP/VP) auf der Anklagebank. Und unglaubliche 166 Zeugen sollen einvernommen werden.
Seit Kurzem stehen auch Ort und Zeit. Am 12. Dezember soll der Prozess der Superlative im Großen Schwurgerichtssaal – der extra umgebaut wurde – stattfinden. Einzig ein Faktor ist noch ungeklärt: die Richterin.
Prozessstart könnte sich doch noch verzögern
Die Generalprokuratur prüft jetzt die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker im Villa-Esmara-Prozess – das könnte auch auf das Verfahren gegen KHG Auswirkungen haben. Für seinen Anwalt Manfred Ainedter „eine Sensation“. Sollte Hohenecker – wie der Anwalt eines Mitangeklagten bereits vor dem VfGH argumentierte – nicht zuständig sein, wird ein anderer Richter den Prozess führen und der Start sich verzögern.
Anklage: 825 Seiten, aber kein Beweis
Bei dem Prozess geht es um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) in der Amtszeit Karl-Heinz Grassers. Es besteht der Verdacht der Untreue und der Bestechung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Grasser soll mittels Walter Meischberger und Peter Hochegger von Firmen Geld für Informationen verlangt haben, Ernst Plech soll sein Immobilien-Fachwissen beigesteuert haben. Diese Passagen stammen aus einem ÖSTERREICH-Interview mit KHG vom Juli 2016:
