
Einen Tag nach seiner Verhaftung in einer kleinen Wohnung in Kiew hatte ein Bezirksgericht am 2. August eine 40-tägige Auslieferungshaft über den zweifachen Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher (57) verhängt. Der Ex-Judoka habe dabei eisern geschwiegen.
Wie berichtet, hatte sich Seisenbachers ukrainischer Anwalt aus formalen Gründen gegen die Auslieferungshaft ausgesprochen, war jedoch beim Richter abgeblitzt. Dennoch hätte Seisenbacher noch fünf Tage lang Zeit gehabt gegen den Gerichtsentscheid beim Berufungsgericht Einspruch einzulegen. Diese Frist dürfte er jedoch verstreichen haben lassen.
Wann der 57-Jährige nun tatsächlich nach Österreich zurückkehren wird, ist aber ungewiss. Denn erst nach Ablauf der 40-tägigen Haft startet das eigentliche Auslieferungsverfahren, das in der Ukraine meist zwischen zwei und sechs Monaten dauert.
Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, war wenige Tage vor seinem Prozesstermin am 19. Dezember, bei dem er sich wegen des Vorwurfs schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten hätte müssen, geflüchtet.
