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Verhüllungsverbot: Drei Clowns bei Demo angezeigt

1-01-1970, 00:00

Das heute, Sonntag, in Kraft getretene Gesichtsverhüllungsverbot hat schon zu ersten Anzeigen geführt. Angezeigt wurden allerdings nicht konservativ verhüllte Musliminnen, sondern Clowns - bei dem aus Protest gegen das "Burka-Verbot" organisierten "Traditionellen Clownspaziergang" vor dem Parlament. Drei maskierte Teilnehmer wurden nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz angezeigt.

   Außerdem erteilte die Polizei laut einer Aussendung 46 Demoteilnehmern Abmahnungen, auch ein Organmandat wurde ausgestellt.

   Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die konservativ-islamische Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken in der Öffentlichkeit - außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.
 

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