Eine "Motivkündigung" sieht mit Oliver Scherbaum der Anwalt von Roland Weißmann.
Roland Weißmann will seine vom ORF avisierte Kündigung nicht tatenlos hinnehmen. In einem Hintergrundgespräch mit seinem Anwalt Oliver Scherbaum hieß es, dass eine "Motivkündigung" vorliege, die "mit guten Aussichten anfechtbar" sei. Auch auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro werde man klagen. In Summe sollen Ansprüche von fast vier Millionen Euro geltend gemacht werden. "Ich will keine Rache, sondern Gerechtigkeit", so Weißmann.
Ausgangspunkt der Causa waren die Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Weißmann des Fehlverhaltens ihr gegenüber bezichtigt, im März mit Chats und Bildmaterial an die ORF-Stiftungsratsspitze trat und u.a. den Rückzug Weißmanns von der ORF-Spitze forderte. Weißmann wurde daraufhin von u.a. Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer und dessen Stellvertreter Gregor Schütze mit den Vorwürfen konfrontiert.
Anwalt: "Drucksituation"
In der Folge gehen die Darstellungen auseinander: Lederer dementiert, dass Druck auf Weißmann ausgeübt worden sei, damit dieser zurücktritt. Weißmann sieht das gänzlich anders. "Es wurde eine Drucksituation von erheblichem Gewicht aufgebaut. Vonseiten des Stiftungsratspräsidiums hieß es, dass er allein aufgrund des Vorwurfs zurücktreten müsse - egal, ob er stimmt oder nicht", so Scherbaum. Weißmann sei nur zurückgetreten, um eine Eskalation zu verhindern, Schaden von sich und dem ORF abzuwenden und damit die Chats nicht den Weg in die Öffentlichkeit finden. Manche Journalistinnen und Journalisten konnten Teile davon letztlich aber dennoch einsehen.
Dass sich die Stiftungsratsspitze in der Folge zu einer Aussendung entschied, in der der Vorwurf sexueller Belästigung in die Öffentlichkeit getragen wurde, bezeichnet der Anwalt als "nicht nachvollziehbar": "Die Notwendigkeit für diesen Schritt war nicht gegeben. Herr Weißmann hat sogar angeboten, auf massive Gehaltsanteile zu verzichten, um ihn abzuwenden."
Mit Blick auf den kürzlich beurlaubten ORF-Enterprise-Chef Oliver Böhm merkte Scherbaum an, dass man im ORF offenbar dazu lerne. In Böhms Fall wurden Hintergrund und Vorwürfe nicht bekannt gegeben. Das öffentlich-rechtliche Medienhaus wartet das Ergebnis einer Untersuchung ab, bevor Details und weitere Schritte genannt werden sollen.
Untersuchung abgeschlossen
Im Falle Weißmanns wurde mittlerweile eine Compliance-Untersuchung im ORF abgeschlossen. Diese hat der ORF-externe Anwalt Christopher Schrank als einer von drei Juristen begleitet. Vor Medien hielt er kürzlich fest, dass sofort klar gewesen sei, dass keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne vorgelegen sei. "Auch haben wir keine sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes festgestellt", so Schrank. Es sei kein negatives Arbeitsumfeld geschaffen und auch die Karriereentwicklung der Frau nicht beeinflusst worden. "Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war", sagte der Anwalt.
Eine Entlassung sei somit nicht in Frage gekommen. Aber: "Für leitende Mitarbeiter gelten hohe Anforderungen, sie sollten kein Verhalten setzen, das den Anschein eines unrechtmäßigen Verhaltens hat. Deshalb war die Kündigung des Dienstverhältnisses von Roland Weißmann unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine auch im Ermessen des Unternehmens ein logischer Schritt", meinte Schrank.
Für die Kündigung - von der Weißmann aus den Medien erfahren haben will und die ihm weiterhin nicht vorliegen soll - brauche es keine Begründung. Und: "Eine allfällige Motivkündigung gilt nicht für leitende Angestellte", sagte Schrank. Weißmanns Anwalt sieht das anders und sehr wohl Hebel, gegen die Kündigung vorzugehen. "Der Anfechtungsgrund einer Motivkündigung kann auch für Manager gelten, wenn sie über keine Personalverantwortung verfügen. Wir werden uns zudem auch auf Sittenwidrigkeit der Kündigung stützen", kündigte Scherbaum an.
Er merkte zum Compliance-Verfahren an, dass die Chats von der ORF-Mitarbeiterin nur selektiv vorgelegt worden seien. "Weißmann hat alles vorgelegt, was vorhanden war, weil ältere bereits gelöscht waren."
Der Compliance-Bericht selbst soll nicht herausgegeben werden - auch nicht auszugsweise. Das sei Standard in derartigen Verfahren und schütze Persönlichkeitsrechte, sagte Schrank. Jene Frau, die die Vorwürfe erhoben hat, könne wohl nicht weiter in der Sache vorgehen, verwies er auf eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die bereits überschritten sei.
"De facto in Luft aufgelöst"
Für Weißmanns Anwalt hat sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung "de facto in Luft aufgelöst". Da auch keine Unerwünschtheit des Verhaltens vorgelegen habe, "hätten wir erwartet, dass man die Dinge wieder in ein vernünftiges Verhältnis setzt. Die Kündigung aufgrund des Anscheins eines unangemessenen Verhaltens wurde juristisch konstruiert, um das ungünstige Ergebnis aus Sicht des ORF abzufangen", meinte Scherbaum.
Er kündigte ein "sehr langes" Verfahren an, bei dem eine Reihe von Zeugen vorgeladen werden sollen. Man wolle eine Zahlung des Restgehalts von Weißmann für die verbliebene Geschäftsführungsperiode erwirken (in etwa 350.000 Euro), Ansprüche aus dem Entgang einer wahrscheinlichen zweiten Amtsperiode an der Spitze des ORF (ca. 2,3 Mio. Euro), entgangene Pensionskassenbeiträge (ca. 250.000 Euro) und immateriellen Schadenersatz aufgrund der Berichterstattung und Datenschutzverletzungen (ca. 1 Mio. Euro). "Die Kosten des Verfahrens wird der ORF zu tragen haben", zeigte er sich siegessicher. "An wem sich regressiert werden könnte, obliegt dem ORF."