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Nach Bundesfinanzgericht-Entscheidung: Cannabis-Bundesverband sieht sich bestärkt

Heute, 17:43

Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) fühlt sich durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) unterstützt. Das Gericht erklärte die Beschlagnahme von Hanfblüten durch das Zollamt als rechtswidrig.

Das Bundesfinanzgericht hat die Beschlagnahme von Hanfblüten durch das Zollamt als rechtswidrig eingestuft. Diese Beschlagnahme basierte auf der Annahme, dass der Verkauf über Automaten das Tabakmonopol verletze. Laut Monopolverwaltung besteht nun Rechtssicherheit. Der Österreichische Cannabisverband (ÖCB) möchte jedoch legalen Hanf außerhalb der Trafiken verkaufen. Die Trafiken sind mit der Regelung zufrieden, dass sie künftig allein diese Produkte verkaufen dürfen. Derzeit gilt eine Übergangsfrist.

Cannabis-Bundesverband fordert Rechtssicherheit für legalen Markt

Im konkreten Fall habe sich das Zollamt auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Herbst 2024 berufen (Ro 2024/16/0006-6). Das BFG habe jedoch festgestellt, dass das herangezogene VwGH-Erkenntnis "keine Aussage darüber [trifft], inwieweit getrocknete Hanfblüten Gegenstände des Tabakmonopols sind" und dass der bloße Verweis darauf "nicht ausreicht", um einen Monopolverstoß zu begründen, so der Verband in einer Aussendung am Donnerstag. Der ÖCB sieht sich durch die Entscheidung in seiner Rechtsposition bestätigt, dass Cannabis kein Tabak ist und daher nicht dem Tabakmonopol unterliege und forderte "klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit schaffen und den legalen Markt stärken, anstatt ihn zu behindern".

Der Nationalrat hatte im vergangenen Dezember eine Neuregelung des Tabakmonopols beschlossen, was auch die Monopolverwaltungsgesellschaft am Donnerstag in Reaktion auf die ÖCB-Ausführungen festhielt - auch wenn ihr das aktuelle Urteil noch nicht vorliege, wie es zur APA hieß. Für Hanf- und bzw. CBD-Shops gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2028, danach fallen Cannabis-Waren mit niedrigem THC-Gehalt unter das Tabakmonopol und dürfen nur von genehmigten Großhändlern bezogen und in Tabaktrafiken verkauft werden. Der Österreichische Cannabis-Bundesverband hatte angekündigt, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen zu wollen und sieht sich daher im Urteil bestätigt.

(APA/Red)

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