Der VfGH stuft das von Ex-Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) im Vorjahr erlassene Verbot der Schutzhundeausbildung als gesetzeswidrig ein.
Als Begründung führte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung an, dass der "Bund nicht für ein solches Verbot zuständig war". Drei Hundehalter, darunter ein Funktionär des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV), hatten das Verbot bekämpft.
Die angefochtene Verordnung verbietet laut VfGH "ein gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining". Ein Verbot der Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken dient "jedoch in erster Linie der Abwehr von Gefahren, die sich aus der Haltung entsprechend trainierter Hunde für den Menschen ergeben, und regelt damit Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei". Der VfGH weiter: "Für die Regelung dieser Angelegenheiten sind aber die Länder zuständig."
Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) kündigte an, das vollständig ausgefertigte Erkenntnis abwarten zu wollen, "es im Detail analysieren und auf dieser Grundlage die notwendigen weiteren Schritte setzen" zu wollen. "Das inhaltliche Ziel der Verordnung, Menschen besser vor gefährlichen Vorfällen mit Hunden zu schützen, teilen wir. Die Politik trägt Verantwortung, solche Vorfälle - wie wir sie in Oberösterreich erlebt haben - bestmöglich zu verhindern. Wir erkennen aber auch an: In einem funktionierenden Rechtsstaat müssen Maßnahmen dort gesetzt werden, wo die Zuständigkeit liegt", betonte die Staatssekretärin und merkte an, dass der Passus von Anfang an sehr umstritten gewesen sei, "nicht zuletzt, weil sie am letzten Tag der Amtszeit von Minister Rauch und ohne Begutachtung erlassen wurde".
Der ÖKV begrüßte die Entscheidung, die seine Rechtsansicht bestätige, wie es in einer Aussendung hieß. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) forderte hingegen die Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) auf, "so schnell wie möglich eine Reparatur des Verbots der Beiß- und Angriffstrainings auf den Weg zu bringen, die dann auch vor dem Höchstgericht hält". "Vier Pfoten"-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck nannte die VfGH-Entscheidung einen "rabenschwarzen Tag für den Tierschutz in Österreich". Dies ändere "nichts an der Tatsache, dass es unbedingt ein Verbot dieser Trainings in ganz Österreich braucht". Sie sah einen "klaren Auftrag an die Politik entsprechend nachzuschärfen".