Die Exekutive verstärkt in der Karwoche bis inklusive Dienstag nach Ostern die Verkehrsüberwachung.
Dabei werde "besonderes Augenmerk" auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit und das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gerichtet, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit. Rasen und Alkohol würden nach wie vor zu den Hauptunfallursachen von tödlichen Verkehrsunfällen gehören.
Weitere Schwerpunkte sind demnach die Einhaltung der Sicherheitsgurt- und Kindersicherungspflicht. Dazu kommen die Kontrolle des Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren und die Überwachung des Handyverbotes (ohne Freisprecheinrichtung) am Steuer.
"Gerade am Osterwochenende ist das Verkehrsaufkommen sehr hoch", warnte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Er appellierte an die Verkehrsteilnehmer, aufeinander Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. "Das ist nicht nur gut für die Sicherheit, sondern bei den aktuellen Spritpreisen auch für die Geldbörse."
"Ziele der verstärkten Polizeikontrollen sind die Schaffung eines Gefahrenbewusstseins, die Herbeiführung einer nachhaltigen Verhaltensänderung bei den Fahrzeuglenkern und der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor rücksichtslosen Rasern, Dränglern, Alko- und Drogenlenkern", ergänzte Bundespolizeidirektor Michael Takács.
Je nach Witterung werden die Kontrollmaßnahmen bei Bedarf auch beliebte Ausflugsstrecken von Motorradfahrerinnen und -fahrern umfassen, wurde angekündigt. Den Polizistinnen und Polizisten stehen dazu 2.500 Einsatzfahrzeuge, 400 Motorräder, 100 Zivilstreifenfahrzeuge mit Videonachfahreinrichtung, 430 stationäre und mobile punktuelle Geschwindigkeitsanlagen, zehn stationäre Section-Control-Anlagen, 1.247 Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, elf Abstandsmess-Systeme, 1.385 Alkomaten und 1.429 Alkohol-Vortestgeräte, 86 Mopedprüfstände und 51 Rotlicht-Verkehrsüberwachungsanlagen ("Ampelradar") zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr wurden am Osterwochenende von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bei 373 Verkehrsunfällen mit Personenschaden insgesamt 450 Menschen verletzt und drei getötet. 2024 kamen fünf Verkehrsteilnehmer im Osterverkehr ums Leben, im Jahr 2023 war es einer. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden jeweils vier und im Jahr 2019 acht Menschen im Straßenverkehr getötet.
Die bisher geringste Opferzahl seit Einführung der Statistik im Bundesministerium für Inneres im Jahr 1968 wurde mit jeweils einem Verkehrstoten in den Jahren 2013 und 2023 verzeichnet. Zum Vergleich: Im bisher schlimmsten Jahr, 1976, mussten am Osterwochenende 39 Tote beklagt werden. Im Jahr 2004 kamen 17 Menschen zu Ostern im Straßenverkehr ums Leben.
2025 wurden laut Innenministerium von der Polizei zu Ostern 53.348 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beanstandet. Die Polizei erstattete 355 Anzeigen wegen Alkoholisierung, weitere 86 Drogenlenkerinnen und -lenker wurden sofort aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt wurde im Vorjahr am Osterwochenende 274 Lenkerinnen und Lenkern der Führerschein vorläufig abgenommen. Fünf Kfz wurden zu Ostern 2025 wegen hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen von der Bundespolizei vorläufig beschlagnahmt.