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Weiter Gebührenbefreiung für ukrainische Studenten

Gestern, 07:40

Die seit dem Sommersemester 2022 geltende Befreiung ukrainischer Studierender von den Studiengebühren an den öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wird neuerlich verlängert.

Auch im seit März laufenden Sommersemester müssen diese keine Studiengebühren bezahlen bzw. bekommen die 751,92 Euro, die für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger anfallen, rückerstattet. Das haben Wissenschafts- und Bildungsressort in der aktuellen Studienbeitragsverordnung festgelegt.

Rund 5.400 Studierende aus Ukraine

Für Studierende aus Österreich und EU-Ländern fallen an den öffentlichen Unis und PH erst dann Studiengebühren an, wenn sie die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten. Drittstaatsangehörige müssen hingegen schon ab Studienbeginn pro Semester das Doppelte des regulären Studienbeitrags (plus den Beitrag für die Österreichische HochschülerInnenschaft/ÖH) bezahlen.

Studierenden aus der Ukraine - laut aktuellsten Zahlen des Wissenschaftsministeriums waren es im Sommersemester 2025 rund 5.400, davon 85 Prozent an den öffentlichen Unis - werden seit Beginn des russischen Angriffskriegs die Studiengebühren erlassen. Den durch die Befreiung entstehenden Fehlbetrag bekommen Unis und PH durch die Ministerien ersetzt. Fachhochschulen (FH) und Privathochschulen kann das Wissenschaftsressort keine entsprechenden Vorgaben machen, zum Teil werden von ihnen aber eigene Unterstützungsmaßnahmen angeboten.

(APA/Red)

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