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Privatkonkurs-Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser am 14. April

1-04-2026, 11:18

Am 14. April könnte Karl-Heinz Grasser erstmals nach seiner Verurteilung und Haft in der Buwog-Affäre öffentlich auftreten. An diesem Tag ist am Bezirksgericht Kitzbühel eine Prüfungstagssatzung für sein Privatkonkursverfahren angesetzt. Laut Informationen wurden Forderungen von über 30 Mio. Euro angemeldet, wobei der KSV187 erwartet, dass "deutlich über 22 Mio." anerkannt werden.

Grasser muss nicht persönlich zur nicht-öffentlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht erscheinen und könnte durch einen Anwalt vertreten werden. Der KSV187 erwartet jedoch seine Anwesenheit. Nach sieben Monaten Haft verließ der frühere Finanzminister Anfang Jänner die Justizanstalt Innsbruck und ist nun im elektronisch überwachten Hausarrest. Der 57-jährige ehemalige Finanzminister und frühere Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten lebt mit seiner Frau und Tochter in Kitzbühel. Er geht einer Beschäftigung bei einem Unternehmen in Kitzbühel nach, wie es im Hausarrest vorgeschrieben ist.

Privatkonkurs-Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser: Zehn Gläubiger mit Hauptgläubiger Republik

Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen. Die für den August beantragte Prüfungstagsatzung wurde dann kurzfristig abberaumt. Nun ist es am 14. April soweit. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den früheren Spitzenpolitiker an, sagte Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, zur APA. Der größte Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich. Bisher war vor allem bekannt, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aufgrund von Schadenersatzansprüchen aus dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen erhebt.

Insgesamt summierten sich die Forderungen - auch Steuerberater und Anwälte machten solche gelten - auf weit über 30 Mio. Euro. Denn auch eine im Buwog-Verfahren ebenfalls verurteilte Person meldete einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser an, wie es bereits Ende Juli 2025 geheißen hatte. Es soll sich dabei um den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics handeln. Damit hält sich dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen können und dann eventuell Petrikovics "zum Handkuss" kommen, könnte dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen. KSV1870-Leiter Schaller rechnete jedenfalls damit, dass nicht sämtliche gestellte Forderungen anerkannt werden, sondern eben jene "deutlich über 22 Mio."

Privatkonkurs-Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser: Noch keine Abstimmung über Zahlungsplan

Am 14. April werde jedenfalls eine "reine Prüfungstagsatzung" stattfinden - mit Prüfung der angemeldeten Forderungen. Hingegen werde es nicht zu einer Abstimmung über einen Zahlungsplan kommen, die Grasser beantragt bzw. angemeldet hatte, so Schaller. Der Grund: Für einen solchen Schritt müsse zuvor sämtliches Vermögen verwertet worden sein. Dies sei aber noch nicht der Fall. Denn: Insolvenzverwalter Herbert Matzunski ortete ein solches laut Schaller noch in einem Konto mit Guthaben in Liechtenstein. Dieses sei aber von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche "beschlagnahmt" worden. Der Insolvenzverwalter versuche nun, dieses Konto "freizubekommen." Vermutet werden dort offenbar einige hunderttausend Euro. An bisherigem verwertbarem Vermögen bzw. Aktiva wurden bei Grasser jedenfalls rund 200.000 Euro festgestellt, der frühere Politiker hatte seine Aktiva ursprünglich mit 300.000 Euro beziffert.

Karl-Heinz Grasser "sehr bemühter Schuldner" und "sehr kooperativ"

Indes gab es reichlich Lob für das Verhalten des ehemaligen Finanzministers in seinem persönlichen Konkursverfahren. Grasser sei "sehr kooperativ" und ein "sehr bemühter Schuldner", die Zusammenarbeit mit ihm sei "sehr angenehm" und unkompliziert, betonte Schaller auch unter Berufung auf Insolvenzverwalter Matzunski. Man könne insgesamt von einem "unkomplizierten Verfahren" sprechen. Grasser war Ende März 2025 im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden. Der zweite prominente, verurteilte Buwog-Angeklagte - der Ex-Lobbyist und frühere FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger - wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Auch der 66-jährige Tiroler befindet sich derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest. In Haft war der frühere langjährige Spitzenpolitiker nie. Meischberger hatte einen Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt, war damit aber letztlich abgeblitzt. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung vergingen mehrere Monate.

(APA/Red)

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