Das asiatische Shoppingportal Temu hat nach einer Abmahnung durch die Bundeswettbewerbsbehörde irreführende Geschäftspraktiken beendet. Dies betraf falsche Angaben zum Warenangebot, vorgetäuschte Knappheit und irreführende Werbebilder. Eine Beschwerde des Handelsverbands aus dem Jahr 2024 war der Auslöser. Temu zeigte sich kooperativ.
Die Webseite von Temu suggerierte eine begrenzte Verfügbarkeit von Artikeln, um das Kaufverhalten zu manipulieren, stellte die Behörde fest. Irreführende Angaben wie "fast ausverkauft" oder "nur noch 2 übrig" täuschten über die tatsächliche Verfügbarkeit. Auch stimmten Produktbeschreibungen nicht immer mit den Werbebildern überein. Temu kooperierte bei der Untersuchung und startete eigene Maßnahmen zur Korrektur. Das Portal versprach, solche Praktiken künftig zu vermeiden und setzt auf laufendes Monitoring.
Der Handelsverband verbuchte seine Beschwerde und das Vorgehen der Behörde als Erfolg: "Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field", so Geschäftsführer Rainer Will. Bestätigt sah sich auch WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik: "Asiatische Plattformen wie Temu bedienen sich verschiedener Methoden, die unter unlauteren Wettbewerb fallen." Es dürfe für sie keine Schlupflöcher geben.
Erfreut zeigte sich auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). "Der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde zeigt, wie wichtig konsequentes Vorgehen gegen irreführende Geschäftspraktiken im Onlinehandel ist. Gerade internationale Plattformen müssen sich an dieselben Regeln halten wie unsere heimischen Händler. Österreich darf kein Ausweichmarkt für Billigware und unlautere Wettbewerbsvorteile werden - unsere Betriebe schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen", wurde er in einer Aussendung zitiert.