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Zahl der Arbeitnehmerveranlagung auf FinanzOnline erreicht Höhepunkt

Gestern, 05:00

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hatten bis Ende Februar Zeit, den Jahreslohn des Vorjahres einzureichen. Ab Anfang März startet somit die Phase, in der die Mehrheit der Arbeitnehmerveranlagungen eingereicht wird.

Etwa 1,2 Millionen Veranlagungen wurden in den letzten Jahren jeweils im März durchgeführt. Mit der seit Oktober letzten Jahres bei FinanzOnline geltenden Zwei-Faktor-Authentifizierung ist der Zugang noch sicherer geworden. Um auch Menschen, die im Umgang mit digitalen Technologien weniger erfahren sind, eine unkomplizierte Möglichkeit zur Arbeitnehmerveranlagung zu bieten, gibt es seit Januar 2026 die kostenlose Vertretung bei FinanzOnline, bei der volljährige Vertrauenspersonen als Vertreter agieren können.

Zahl der Arbeitnehmerveranlagung auf FinanzOnline erreicht im März und April Höhepunkt

Der Einsatz der sicheren Zugangs- und Servicefunktionen in FinanzOnline zeigt eine dynamische Entwicklung: Seit dem 1. Oktober 2025 haben sich 1.778.795 Benutzerinnen und Benutzer mindestens einmal mit ID Austria bei FinanzOnline angemeldet. 868.241 Personen haben die FinanzOnline-Zwei-Faktor-Authentifizierung (Authenticator-App-Variante) aktiviert. Für die unentgeltliche Vertretung sind fast 12.000 Anträge eingegangen, derzeit gibt es etwa 7.300 vertretene Personen. "Die Monate März und April sind erfahrungsgemäß die Monate mit der höchsten Zahl an Arbeitnehmerveranlagungen. Mehr als 80 Prozent davon werden, digital über FinanzOnline abgewickelt. Um auch Menschen, die sich bei der digitalen Nutzung lieber Unterstützung haben möchte, wurde die unentgeltliche Vertretung ins Leben gerufen", sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

"In Österreich wird die Arbeitnehmerveranlagung mittlerweile überwiegend digital durchgeführt. Unser Ziel muss es dabei sein, die Services des Finanzministeriums so unkompliziert, praxistauglich und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Seit Jänner 2026 ermöglichen wir daher, dass auch jene, die sich im digitalen Raum weniger sicher fühlen, ihre Anliegen einfach, verlässlich und durch eine vertraute Person unentgeltlich erledigen lassen können. Die aktuellen Nutzungszahlen zeigen eindrucksvoll, dass die Österreicherinnen und Österreicher dieses Angebot annehmen und schätzen", ergänzt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

FinanzOnline: Auch Vertrauensperson kann Angelegenheiten erledigen

Die jüngsten Daten verdeutlichen die weitreichende Nutzung des Zugangs mittels ID Austria, der als Standardzugang in FinanzOnline fungiert und automatisch die Anforderungen der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) erfüllt. Für jene ohne ID Austria wird die 2FA direkt in FinanzOnline über eine Authenticator-App mit TOTP-Standard bereitgestellt. Die Einrichtung kann auf Smartphones, Tablets oder PCs/Laptops erfolgen. Auch die kostenfreie Vertretungsbefugnis wird bereits intensiv in Anspruch genommen: Seit Januar 2026 können natürliche Personen ihre Angelegenheiten in FinanzOnline durch eine volljährige Vertrauensperson erledigen lassen. Dieses Angebot ist ausdrücklich nur kostenfrei vorgesehen und richtet sich an Personen, die FinanzOnline nicht selbst nutzen können oder möchten.

Die unentgeltliche Vertretung ist als allgemeine Vollmacht technisch umgesetzt. Das bedeutet, dass die Vertrauensperson alle Funktionen nutzen kann, die der vertretenen Person in FinanzOnline zur Verfügung stehen, einschließlich geldrelevanter Funktionen. Ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis ist daher erforderlich. Die Vertretung ist nachvollziehbar, widerrufbar und kann zeitlich begrenzt werden. Die Einrichtung erfolgt über das offizielle Formular "FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online". Die Vertrauensperson lädt das unterschriebene Formular in FinanzOnline hoch; die Vertretung wird nach Genehmigung durch das Finanzamt wirksam. Die vertretene Person wird darüber schriftlich informiert.

Weshalb existiert die unentgeltliche Vertretung?

Sie dient der Unterstützung von Personen, die ihre Angelegenheiten in FinanzOnline nicht eigenständig abwickeln können oder bei digitalen Diensten unsicher sind. Diese Vertretung in FinanzOnline vereinfacht den digitalen Alltag und gewährleistet zugleich ein hohes Sicherheitsniveau. Ist es möglich, die Vertretung postalisch einzureichen? Nein, das ist nicht möglich. Die Einrichtung erfolgt ausschließlich in FinanzOnline durch Upload der Vertrauensperson über die Funktion "Vertretungsbeziehung verwalten".

Ist es möglich, die Vertretung einzuschränken (zum Beispiel nur auf Arbeitnehmerveranlagung)? Nein. Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine Vollmacht vorgesehen und gilt für alle verfügbaren Funktionen der vertretenen Person. Aus welchen Gründen kann das Finanzamt eine Vertretung ablehnen? Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa wenn die Person noch nicht volljährig ist oder mehr als vier Vertretungen vorliegen, oder Anzeichen für eine entgeltliche Tätigkeit existieren. Ab wann ist die Vollmacht gültig, und wer wird darüber informiert? Ab der Genehmigung durch das Finanzamt. Die vertretene Person wird durch einen Brief informiert, die Vertrauensperson erkennt die Genehmigung daran, dass sie nach dem Login die vertretene Person auswählen kann. Bei einer Ablehnung erhält die Vertrauensperson einen entsprechenden Bescheid.

Wie kann die vertretene Person die Vollmacht beenden?

Die Vollmacht endet automatisch mit dem Tod der Person, die vertreten wird. Bereits bei der Erteilung der Vollmacht kann diese Person ein Ablaufdatum festlegen. In diesem Fall erlischt die Vollmacht an diesem Datum automatisch. Zudem kann die vertretene Person die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann entweder über FinanzOnline unter der Option "Sonstiges Anbringen" oder formfrei per Post an das Finanzamt Österreich (Postfach 260, 1000 Wien) erfolgen.

(Red)

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