Im Fall einer fehlerhaft durchgeführten Gebärmutterentfernung bei einer gesunden Frau in Linz laufen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, bestätigte die Staatsanwaltschaft Linz. Eine Anzeige wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht wird hingegen nicht weiterverfolgt.
Die Staatsanwaltschaft entschied, keine Ermittlungen wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht einzuleiten, obwohl dem Kepler Universitätsklinikum Linz vorgeworfen wurde, Patientendaten an eine Zeitung weitergegeben zu haben. Diese Anzeige führte jedoch zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen unbekannte Täter. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang und es gibt bislang keine Ergebnisse.
Aufgrund einer Krebsdiagnose war im Sommer 2025 am Kepler Universitätsklinikum der Frau die Gebärmutter entfernt worden. Bei einer routinemäßigen neuerlichen Überprüfung stellte sich heraus, dass es kein Tumorgewebe gab. Die Probe sei demnach durch die eines anderen Patienten kontaminiert worden und das Ergebnis deshalb fälschlicherweise positiv gewesen. Das Uniklinikum hatte direkt nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt, dass aus seiner Sicht kein medizinisches oder rechtliches Fehlverhalten vorliegen würde. Bei der Probe sei es "zu einer äußerst seltenen pathologischen Komplikation" gekommen, was selbst "bei sorgfältigsten Abläufen unter strengsten Qualitätsstandards nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden" könne.