Eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro hat ein Ex-Funktionär des SCR Altach am Montag in Vorarlberg ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jener ehemalige Funktionär des Fußball-Bundesligisten SCR Altach, der seit 2018 Profispielerinnen beim Umziehen und Duschen in Umkleideräumen heimlich gefilmt und fotografiert haben soll, ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte zeigte sich bezüglich der Aufnahmen geständig, andere Anklagepunkte bestritt er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Strafantrag wurden 15 Mädchen und junge Frauen als Opfer genannt. Das Bild- und Videomaterial in der Frauenumkleide hat der Schweizer mit einem versteckten Smartphone bzw. durch das Schlüsselloch angefertigt, wie er während der Verhandlung zugab. Der Tatzeitraum bezüglich dieser Aufnahmen erstreckte sich von 2018 bis 2025. Gefilmt wurde vor allem in den Räumlichkeiten des SCR Altach.
Als "nicht schuldig" bekannte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen des Besitzes "bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials" und der "bildlich sexualbezogenen Darstellung minderjähriger Personen" - also kinderpornografischer Bild- und Videodateien aus dem Internet. Vorgeworfen wurden dem Schweizer diesbezüglich drei auf seinem Handy gespeicherte Fotos. Auch auf seinem Laptop war verdächtiges Material gefunden worden. Es konnte aber technisch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass diese Dateien im Zweifel im Zuge eines Gesamtdatenpaketes versehentlich auf das Gerät gespeichert und nicht richtig gelöscht wurden. Anhand von bezahlten Gebühren wurden dem Mann allerdings zwei Abonnements bei der mittlerweile geschlossenen Streamingplattform "Kidflix" nachgewiesen. Dort sah sich der Schweizer eineinhalb Jahre lang pornografisches Material von Minderjährigen an.
Die Opferanwälte fordern eine Entschädigung von 1.000 Euro pro geschädigter Spielerin. Der Verteidiger hingegen - er räumte einen Vertrauensbruch ein - schlug hingegen einen finanziellen Teilausgleich in Höhe von 625 Euro pro Spielerin vor. "Wir können zur Beruhigung der Opfer ausschließen, dass ihre Fotos an Dritte weitergegeben wurden", sagte der Rechtsanwalt. Die Daten seien beschlagnahmt und vernichtet worden.
Hinsichtlich des Urteils sprach die Richterin von der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses. Die Bewährungsdauer für die bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten beläuft sich auf drei Jahre. Die Entschädigung für die privatbeteiligten Opfer - den Spielerinnen - wurde ein Teilschmerzengeld von je 625 Euro zugesprochen. Viele von ihnen waren zum Prozess gekommen. Der Angeklagte, der als Schweizer Staatsbürger nicht zum Prozess hätte erscheinen müssen, nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft erbat Bedenkzeit.