Caritas, Hilfswerk und Malteser Care fordern eine deutliche Anhebung der staatlichen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim. Angesichts der Inflation soll die Unterstützung von derzeit 800 auf 1.600 Euro pro Monat steigen. Auch die Einkommensgrenze müsse angepasst werden.
Die Hilfsorganisationen Caritas, Hilfswerk und Malteser Care haben im Vorfeld der am Freitag stattfindenden Sitzung der Pflegeentwicklungskommission ihre Reformwünsche beider 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim deponiert. Konkret wird - mit Verweis auf die enormen Inflationsverluste - eine Verdoppelungder Förderhöhe von derzeit 800 auf 1.600 Euro gefordert, ebenso eine Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.500 Euro auf 4.055 Euro.
Betreuung daheim günstiger als Heim
Auch volkswirtschaftlich würde eine solche Erhöhung Sinn machen, betonte etwa Hilfswerk-Geschäftsführerin Elisabeth Anselm bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Denn die Kosten der öffentlichen Hand für die Betreuung Pflegebedürftiger in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen seien viel teurer als jene in den eigenen vier Wänden mit Hilfe von u.a. 24-Stunden-Betreuungskräften.
Die Träger orten eine "völlige Schräglage" bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Seit der Einführung im Jahr 2007 lag die Förderung bei 550 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 wurde diese dann erstmals angepasst, zunächst auf 640 Euro, dann auf 800 Euro. "Damit hat man damals nicht einmal den Wertverlust korrigiert", sagte der Geschäftsführer Malteser Care, Helmut Lutz. Mittlerweile entwerte sich die Förderung laufend weiter.
Qualitätssicherung im Fokus
Caritas-Generalsekretärin Anna Parr sagte, die Organisationen fordern daher einen Ausgleich des Wertverlustes. Eine Anhebung der Förderung von 800 Euro auf 1.600 Euro wäre nicht nur zielführend, sondern auch immer noch sehr weit entfernt von dem, was ein Platz im Pflegeheim kostet. Ob man diese erhöhte Förderung direkt an die betroffenen Personen auszahlt oder Teile davon beispielsweise in die Refinanzierung einer begleitenden Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegefachkräfte oder eine bessere soziale Absicherung der Betreuerinnen und Betreuer investiert, sei noch zu diskutieren, hieß es.
Die Träger verwiesen diesbezüglich auf die Daten: Die durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben der öffentlichen Hand für eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim würden sich auf 38.728 Euro belaufen. In der 24-Stunden-Betreuung würden hingegen Kosten von nur 9.980 Euro anfallen. Werden nur mobile Dienste beansprucht, so hätte die öffentliche Hand im Schnitt 6.307 Euro aufzuwenden.
Auch Einkommensgrenze müsse deutlich angepasst werden
Gefordert wird darüber hinaus eine zeitgemäße Anpassung der Einkommensgrenzen. Gefordert wird auch hier eine Valorisierung entlang der Inflation. Damit müsste die Grenze von den derzeit 2.500 Euro auf 4.055 Euro angehoben werden. Darüber hinaus wünschen sich die Hilfsorganisationen, dass auch jene Personen, die sich trotz der Basis-Förderung keine 24-Stunden-Betreuung leisten können (etwa Personen mit geringen Pensionen), mehr Unterstützung - über Zuschüsse aus der Sozialhilfe - bekommen. Als Vorbild könnten Modelle wie beispielsweise in der Steiermark dienen. Dort werde Betroffenen mit niedrigem Einkommen ab der Pflegegeldstufe 4 eine Zusatzförderung ausbezahlt.
Lutz betonte, dass durch die Inflationsverluste immer mehr Familien der Zugang zur Förderung versperrt werde. Denn während für Betroffene mit geringerem Einkommen die Leistbarkeit der 24-Stunden-Betreuung an der niedrigen Förderung scheitere, hätten Menschen mit höherem Einkommen gar keinen Förderanspruch. Die Folge sei, dass immer mehr betreuungsbedürftige Menschen - ohne medizinische Not und gegen ihren Willen - in den ungleich teureren und personell schon jetzt am Limit befindlichen Pflegeheimen landen. Die aktuelle Situation sei für den Einzelnen ungerecht und volkswirtschaftlich sinnlos.
Sitzung Pflegeentwicklungskommission am Freitag
Die Trägervereine hoffen, dass das Thema am Freitag bei der Sitzung der Pflegeentwicklungskommission behandelt wird. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte im November angekündigt, dass bei dieser Sitzung die im Regierungsprogramm festgeschriebene Qualitätssicherung bei der 24-Stunden-Betreuung auf den Weg gebracht werden soll. Ziel sei die Etablierung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätskriterien für die Vermittlungsagenturen, hieß es damals. In Diskussion dürfte etwa auch eine Weiterentwicklung des (derzeit freiwilligen) Qualitätszertifikats "ÖQZ-24" stehen.
Dem Gremium gehören Bund, Länder und Gemeinden an. Die Träger sind nicht dabei, was Anselm bedauerte. Man hätte sich auch gewünscht, zu diesem wichtigen Thema eingeladen zu werden, sagte sie. Es sei aber ein Fortschritt, dass die Gebietskörperschaften an einen Tisch kommen.
30.000 Familien betroffen
Das Thema 24-Stunden-Betreuung sei offenbar eine "heiße Kartoffel für die Politik": Man wisse, dass man sie braucht, "aber keiner will sie angreifen". Diese "Scheinheiligkeit" müsse endlich aufhören. Denn es gehe nicht darum, ob man die 24-Stunden-Betreuung in Österreich will, sondern darum, ob man diese durch fortgesetzte Untätigkeit wieder in den Schwarzmarkt abdränge - oder sie zukunftsfähig aufstellt.
Insgesamt würden rund 30.000 Familien 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Knapp 57.000 selbstständige Betreuungskräfte, zumeist aus Ost- und Südosteuropa, verfügen aktuell über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für diese Tätigkeit.