Ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigt, dass Christian Pilnacek durch "suizidales Ertrinken" starb. Es gibt keine Hinweise auf einen Unfall oder ein Verbrechen, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit. Der Tod Pilnaceks wird auch in einem parlamentarischen U-Ausschuss untersucht.
Das Gutachten wurde erstellt, um eine mögliche Fortführung der Ermittlungen in der Causa Pilnacek zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt beauftragte hierfür die Leiterin des Instituts für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck. Das Gutachten umfasst mehr als 110 Seiten. "Die Todesursache des Mag. Pilnacek ist ein Ertrinken. [...] Konkurrierende Todesursachen, weder aus innerer krankhafter Ursache noch anderweitige traumatische Todesursachen, konnten nicht festgestellt werden."
Weiter heißt es in dem Gutachten: "Nach Umständen und Befunden ist am ehesten von einem suizidalen Ertrinken auszugehen. Für einen Unfall oder ein Tötungsdelikt ergeben sich aus den Umständen und Befunden aus gerichtsmedizinischer Sicht keine Anhaltspunkte." Pilnacek habe verschiedene Verletzungen durch die Einwirkung stumpfer und schürfender Gewalt an "sturz- und anstoßtypischen Prädilektionsstellen" aufgewiesen, "die zwanglos mehrfachen Anstoß- oder Sturzgeschehen zuzuordnen sind". Verletzungen "an schlagtypischer Lokalisation" haben sich laut dem Gutachten dagegen nicht gefunden. "Es handelt sich um Bagatellverletzungen ohne jedweden eigenen todesursächlichen Stellenwert."
Der für das Gutachten zugezogene gerichtsmedizinische Sachverständige konnte auf Grundlage der von ihm durchgeführten Obduktion und ergänzend eingeholter chemischer wie auch toxikologischer Analysen keine bestimmten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat anführen. Laut Oberstaatsanwaltschaft sind die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in diesem Verfahren gesetzten Schritte - auch retrospektiv - "in keiner Weise zu beanstanden".