Nach dem Tod eines dreijährigen Buben im Tiroler Bezirk Kufstein sind dessen Eltern am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Mutter wurde zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Im Fall eines im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung im Tiroler Bezirk Kufstein verstorbenen Dreijährigen sind seine 27-jährigen Eltern am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Mutter wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Eltern, die von Psychiaterin Adelheid Kastner für zurechnungsfähig erklärt worden waren, legten zu Prozessbeginn ein Geständnis ab.
Einstimmiger Schuldspruch – Urteil nicht rechtskräftig
Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Die Geschworenen entschieden in allen zu beantwortenden Fragen einstimmig. Richter Andreas Mair erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass lediglich die Geständnisse, die Unbescholtenheit sowie die lange Verfahrensdauer bei der Strafzumessung mildernd gewertet wurden. "Die Erschwerungsgründe überwiegen aber massiv", hielt er in aller Deutlichkeit fest. So seien der lange Tatzeitraum, der grausame und qualvolle Tod, die Gewalt, das Ausnützen des Autoritätsverhältnisses und der Wehrlosigkeit des Buben sowie die "verwerflichen Beweggründe" erschwerend in die Überlegungen miteingeflossen. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Eltern legten Geständnisse ab
"Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe", hatte der angeklagte Vater während des Prozesses in einer knappen persönlichen Erklärung, die er in schnellen Worten vortrug, gesagt. "Nichts würde nur ansatzweise erklären", was geschehen sei. Sein Verhalten sei "unentschuldbar" und er erkenne seinen "Fehler", meinte er vor dem Geschworenengericht. Der 27-Jährige bereue seine Tat "wirklich jeden Tag", und es tue ihm leid, dass seine anderen Kinder "das Sterben und Leiden" des Buben mitbekommen mussten. Sein Anwalt, Matthias Holzmann, meinte in einem kurzen Plädoyer lediglich, dass der Angeklagte "sehr behütet" aufgewachsen sei, jedoch "nie gelernt hat, auf eigenen Beinen zu stehen". Er habe auch "gewisse mentale Defizite" bezüglich seines Einfühlungsvermögens. Der Anwalt bat um ein sachliches und faires Verfahren und ersuchte die Geschworenen in seinem Schlussplädoyer angesichts der Reue seines Mandanten von einer lebenslangen Haftstrafe abzusehen.
Die Mutter des getöteten Buben wollte sich dagegen vor Gericht nicht äußern und verwies auf ihre bisherigen Angaben. Auch ihr Anwalt, Oliver Mathis, machte keine weiteren Ausführungen in dem Prozess im Großen Schwurgerichtssaal, der von zahlreichen Medienvertretern und Gerichtskiebitzen verfolgt wurde. Der Verteidiger suchte indes zum Ende des Prozesses in der Familie der Frau nach einer Erklärung. Die 27-Jährige sei als Kind einer "massiven Vernachlässigung" sowie Gewalt ausgesetzt gewesen. Sie habe sich schließlich nach mehreren, teils ungewollten Schwangerschaften in einem "psychischen Überforderungszustand" befunden. Ihr Handeln sei aus "Überforderung und Isolation" heraus entstanden und nicht aus "Kälte oder Berechnung", versuchte auch er die Geschworenen von einem milden Urteil zu überzeugen.
Mutter konstruierte "bösartiges Märchen"
Auch die renommierte Gerichtspsychiaterin Kastner beschrieb, dass die Mutter aus einer "belasteten Familie" komme, attestierte den beiden Angeklagten jedoch Zurechnungsfähigkeit. Sie hätten zwischen richtigem und falschem Verhalten unterscheiden können. Zwar liege bei beiden keine psychische Erkrankung vor, bei der Mutter aber eine "ausgeprägte, schwerwiegende und nachhaltige Störung". Nachdem von ihr - im Gegensatz zum Vater - sehr wohl auch in Zukunft eine Gefahr ausgehe, würden die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vorliegen.
Die Frau habe aus ihrer Überforderung heraus "einen Schuldigen gesucht" und dieses "bösartige Märchen konstruiert" und sich dadurch ihre Macht und Handlungsfähigkeit zurückgeholt, beschrieb Kastner. Der Vater habe diese Geschichte dagegen "nicht aus eigener Dynamik entwickelt", aber er sei in einer emotionalen Abhängigkeit zu seiner Frau "eingestiegen": "Er war nicht nur bereitwilliger Kollaborateur, sondern durchaus selbst kreativ und aktiv."
Staatsanwaltschaft sprach von "Höllenqualen"
"Dieses Verfahren ist nichts anderes als eine absolute Zumutung", hatte Staatsanwältin Verena Pezzei insbesondere mit Blick auf die Geschworenen im Eröffnungsplädoyer gemeint. Das Kind sei von "denjenigen, die ihn beschützen sollten", in "perfider und abscheulicher" Art und Weise ermordet worden. So sei es isoliert, geschlagen, in einen dunklen Raum eingesperrt, mit Kabelbindern gefesselt und nur wenig oder gar nicht mit Nahrung versorgt worden. Der Bub habe vor seinem Tod "Höllenqualen" erleiden müssen.
Die öffentliche Anklägerin beschrieb eine "mystische Scheinwelt", in die sich die Eltern aufgrund einer finanziell schwierigen Situation "geflüchtet" hätten. Sie wähnten einen "Dämon" im Körper ihres Kindes und die "Kraft dieses Dämons war abhängig vom körperlichen Zustand des Kindes". Daher habe der Bub "möglichst qualvoll" sterben müssen.
Darüber hätten sich die beiden 27-Jährigen auch untereinander in Chats und Mails ausgetauscht: "Die Angeklagten haben sich unaufhörlich darin bestärkt", beschrieb sie. Die Eltern hätten den Dreijährigen "entmenschlicht" und sich "ergötzt und darüber lustig gemacht", las die Staatsanwältin auch erschreckende Nachrichtenverläufe vor. Der Dreijährige sei schließlich nach fünf Monaten "alleine und entkleidet an den Qualen, die ihm seine Eltern fünf Monate lang zugefügt haben, gestorben". Die Eltern, die sich die Ausführungen der Staatsanwältin durchwegs mit dem Blick zum Boden anhörten, hätten sich auf den Tod des Kindes vorbereitet und sich Antworten zurechtgelegt. So habe der Vater gemeint, dass das Kind krank war und "nicht mehr essen" wollte. Die Mutter habe sich dagegen "völlig apathisch" verhalten.
Kind wog nur noch vier Kilo und hatte "Greisengesicht"
"Nur vom Ansehen konnte man erkennen, dass das Kind verhungert und verdurstet ist", führte indes Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz aus. Nur vier Kilo habe der Dreijährige gewogen und damit das Gewicht eines vier Monate alten Säuglings gehabt. Doch nicht nur das Gewicht sprach offenbar eine eindeutige Sprache: "Das Kind hatte ein Greisengesicht, der Körper war nur mehr Haut und Knochen." Hinweise auf Fremdeinwirkungen habe es indes lediglich an den Hand- und Fußgelenken gegeben, die auf "Hautreizungen" hindeuteten. Ansonsten sei das Kind nicht krank gewesen. "Von den Organen her war er ein gesunder Junge", hielt die Gutachterin fest.
Im Laufe des Prozesses mussten sich die Geschworenen auch Bilder und Videos des gefolterten Buben ansehen. Das Erschrecken über das Gesehene konnte man an ihren Gesichtern ablesen, zum Teil mussten sie sich auch vom Bildschirm abwenden.
Familie bisher nicht behördlich auffällig
Der Bub war am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustands in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Die Geschwister - allesamt Mädchen - im Alter von einem, drei und sechs Jahren, wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Familie lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.