Befristet sei diese vorerst bis zum 19. Februar, teilte Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, am Donnerstag auf Anfrage mit. Angenommen worden sei Tatbegehungsgefahr. Hinsichtlich des Motivs laufen weiterhin Ermittlungen.

Befristet sei diese vorerst bis zum 19. Februar, teilte Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, am Donnerstag auf Anfrage mit. Angenommen worden sei Tatbegehungsgefahr. Hinsichtlich des Motivs laufen weiterhin Ermittlungen.
Der 66-Jährige habe bisher die Aussage verweigert, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, auch am Donnerstag auf Anfrage. Das Opfer war vorerst nicht vernehmungsfähig. Geprüft wird daher weiter, ob das Motiv in einem bevorstehenden Haftantritt liegt. Der Beschuldigte soll die Tat in E-Mails an verschiedene Stellen angekündigt haben. Der 66-Jährige erhielt wegen Untreue und betrügerischer Krida rechtskräftig eine unbedingte Haftstrafe. Seine Frau wurde ebenfalls verurteilt. Die beiden Aufforderungen zum Strafantritt wurden im vergangenen Dezember abgeschickt, hieß es vom Landesgericht Wiener Neustadt.
Der Beschuldigte soll seiner Frau Stichwunden zugefügt und versucht haben, sich selbst zu töten. Die beiden Ehepartner wurden mit Bauchverletzungen in Krankenhäuser transportiert. Der 66-Jährige wurde wegen Verdachts des versuchten Mordes festgenommen und in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter , sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, , beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Niederösterreich beim NÖ Frauentelefon unter 0800-800 810.
(APA/Red)
