Die meisten Bewerbe der Olympischen Winterspiele finden tagsüber statt – mitten in der Arbeitszeit. Wer mitfiebern möchte, muss wissen: Einfach den Livestream starten oder Fernsehen einschalten ist nicht automatisch erlaubt.

Die meisten Bewerbe der Olympischen Winterspiele finden tagsüber statt – mitten in der Arbeitszeit. Wer mitfiebern möchte, muss wissen: Einfach den Livestream starten oder Fernsehen einschalten ist nicht automatisch erlaubt.
Grundsätzlich ist Fernsehen am Arbeitsplatz verboten – es sei denn, der Betrieb erlaubt es ausdrücklich. In Lokalen oder Wettbüros kann es betriebsbedingt üblich sein. Wer ohne Zustimmung Sportübertragungen im Büro verfolgt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Wenn Radiohören im Betrieb gestattet ist, darf man Bewerbe verfolgen – vorausgesetzt, die Arbeit leidet nicht. Auch das Nachlesen von Ergebnissen im Internet ist erlaubt, sofern die Privatnutzung freigegeben ist. Livestreams hingegen sind heikel – sie lenken stark ab und belasten unter Umständen auch die IT-Infrastruktur.
Wer zu den Spielen nach Italien reisen oder daheim mitverfolgen möchte, muss Urlaub beantragen – und dieser muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Einseitiger Urlaubsantritt ist unzulässig.
Sportliche Großereignisse sind kein Ausnahmefall: Besteht am Arbeitsplatz ein Alkoholverbot, dann gilt dieses auch während Olympia. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
"Wer während der Arbeitszeit die Spiele mitverfolgen will, sollte bereits im Vorfeld abklären, was im Betrieb erlaubt ist und was nicht", rät AK-Präsident Andreas Stangl. Dann steht dem sportlichen Mitfiebern nichts im Weg – und der Arbeitsplatz bleibt gesichert.
(Red)
