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Nach Aufhebung der Diversion: Wöginger-Anwalt will VfGH anrufen

2-02-2026, 13:37

ÖVP-Klubchef Wöginger wird am 11. Februar wegen Postenschacher-Vorwürfen vor Gericht erscheinen. Sein Anwalt, Michael Rohregger, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken, da der Beschwerde gegen die erteilte Diversion stattgegeben wurde, ohne die Beschuldigten einzubeziehen. Er beantragte beim Landesgericht Linz, den VfGH einzuschalten.

In der Causa um Postenschacher erhielt ÖVP-Klubchef Wöginger am Landesgericht Linz anfangs eine Diversion. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die im Gerichtssaal zugestimmt hatte, legte auf Anweisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien schließlich Einspruch gegen die Diversion ein. Daraufhin setzte das Oberlandesgericht Linz die Diversion außer Kraft, wodurch der Prozess nun fortgeführt wird.

Wöginger-Anwalt: Beschuldigte nicht eingebunden

Bevor der Beschwerde gegen die Diversion stattgegeben wurde, konnten die Beschuldigten weder Stellung nehmen, noch sei ihnen der Beschluss des Landesgerichts Linz oder die Beschwerde der WKStA zugestellt worden, bemängelte Rohregger laut einer Pressemitteilung. Das Oberlandesgericht Linz habe also über die Beschwerde entschieden, "ohne die Beschuldigten in irgendeiner Weise einzubinden".

"Ich habe den Antrag gestellt, dass das LG Linz diese Frage dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorlegt", so Rohregger. Der Antrag auf "Einleitung eines Normprüfungsverfahrens", der der APA vorliegt, zielt darauf ab, dass ein Satz in der Strafprozessordnung bzw. Teile davon aufgehoben werden. Kritisiert wird, dass der Staatsanwaltschaft trotz Zustimmung zur Diversion in der Hauptverhandlung ein Beschwerderecht zusteht und Angeklagte im Beschwerdeverfahren überhaupt nicht beteiligt werden. Rohregger sieht das "Recht auf Gehör und Waffengleichheit" verletzt; er stützt seine verfassungsrechtlichen Bedenken auf das "Recht auf ein faires Verfahren" der Europäischen Menschenrechtskonvention und das in der Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgebot.

Prozesstermine gegen Wöginger bleiben aufrecht

Der ab dem 11. Februar anberaumten Hauptverhandlung mangle es an einer verfassungskonformen Grundlage, heißt es im Antrag. Beim Landesgericht Linz ist dieser bereits seit längerem eingelangt, hieß es dort auf Nachfrage. Zumindest bisher sei man nicht an den VfGH herangetreten, die zuständige Richterin habe alle Prozesstermine aufrecht gelassen. Der Antrag habe keine verzögernde Wirkung.

Im Prozess geht es darum, dass Wöginger 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben soll, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug.

(APA/Red)

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