Seit Januar 2026 können volljährige Privatpersonen in FinanzOnline unentgeltlich von anderen volljährigen natürlichen Personen in sämtlichen steuerlichen Belangen vertreten werden.
Vertrauenspersonen können beispielsweise aus der Familie, dem Freundeskreis oder dem Bekanntenkreis stammen, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Der Grund dafür ist, dass nicht alle Menschen mit der digitalen Welt umgehen können. Auf diese Weise können sie sich in steuerlichen Belangen bei FinanzOnline unterstützen lassen.
Die Vertretung wird über das Formular "FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online" bekannt gegeben. Es ist oder im Finanzamt erhältlich. Das unterschriebene Formular wird vom Vertreter oder von der Vertreterin über den eigenen FinanzOnline Zugang unter "Vertretungsbeziehung verwalten" hochgeladen. Die Vertretenen benötigen dafür keine ID Austria oder EU-eID.