Eine Einschränkung der medizinischen Behandlung für Asylwerber auf eine Basisversorgung wäre europarechtlich wohl möglich. Denn z.B. in Deutschland gibt es ein entsprechendes System schon seit Längerem. Dort gibt es den vollen Zugang zum Gesundheitssystem frühestens nach 18 Monaten. In Österreich sind Asylwerber aktuell in der Grundversorgung voll krankenversichert, haben in der Regel auch eine E-Card.
Das deutsche System erlaubt eine Behandlung nur im Akutfall, bei Schmerzen sowie bei Schwangeren, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Traumatisierten. Wenn man sich die Flüchtlingszahlen ansieht, hält dies Flüchtlinge offenbar nicht ab, Deutschland als Zielland auszuwählen. Bei der sogenannten "Pro-Kopf-Belastung", die die Zahl der Asylanträge im Verhältnis zur Bevölkerung misst, lag Deutschland zuletzt unmittelbar vor Österreich auf Rang zehn.
Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination meinte auf APA-Nachfrage, dass solch eine Einschränkung in Österreich wohl einen bürokratischen Mehraufwand zur Folge hätte. Zudem sei die Frage, ob hier nicht die Tür für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Sozialversicherung geöffnet würde, über die später auch andere Gruppen nur noch eine Basisversorgung bekämen. Auch könnte eine eingeschränkte medizinische Versorgung zur Chronifizierung von Krankheiten führen, was letztendlich sogar höhere Kosten bedeuten könnte. Eine offene Frage wäre auch, wer die Ausgestaltung der Basisverordnung definiert, z.B. ob dann die Ärzte die entsprechende Einschätzung treffen müssten.
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