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Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksbegehren: Wo liegt der Unterschied?

30-01-2026, 13:07

Nach 2013 könnte in Österreich wieder eine Volksbefragung abgehalten werden. Ein Überblick über die drei drei von der Verfassung vorgesehenen direktdemokratischen Instrumente.

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat am Freitag eine Volksbefragung für die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung des Wehrdienstes in Österreich aufs Tapet gebracht. Zwar ist eine Volksbefragung nicht bindend, Stocker stellte jedoch klar, dass sich die Regierung an das Ergebnis halten werde. Bereits im Jahr 2013 wurde die Bevölkerung zur Wehrpflicht befragt. Damals sprachen sich knapp 60 Prozent für deren Beibehaltung aus.

Drei direktdemokratische Instrumente

Wie Stocker betonte, will er bei einer derartigen "tiefgreifenden Veränderung nicht über die Köpfe der Bevölkerung" hinweg entscheiden. Daher bemüht er eines der drei direktdemokratischen Instrumente, die die österreichische Verfassung vorsieht. Neben der Volksbefragung gibt es auch die Möglichkeit einer Volksabstimmung oder eines Volksbegehrens. Zu letzterem kommt es recht häufig. Bindende Volksabstimmungen gab es bisher erst zwei, eine bundesweite Volksbefragung überhaupt erst ein Mal.

Volksabstimmungen und Volksbefragungen können nicht von Bürgern initiiert werden - und werden beide auf Bundesebene mit einem einer geheimen Wahl vergleichbaren Prozedere durchgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Referendums-Arten liegt im Befragungsgegenstand und der Konsequenz.

Was ist eine Volksbefragung?

Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der Bevölkerung zu einer Angelegenheit von "grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung" (wie es im Artikel 49b B-VG heißt) erforscht. Initiiert wird sie entweder von der Regierung oder vom Nationalrat. Gefragt wird in einer Form, die eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ermöglicht. Allenfalls stehen zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl. Ihr Ausgang ist allerdings nicht bindend. Im Vorfeld der bisher einzigen bundesweiten Volksbefragung hatte die Regierung - wie Stocker nun auch - versprochen, sich an das Ergebnis zu halten: Im Jänner 2013 votierten knapp 60 Prozent für die Beibehaltung der Wehrpflicht und damit gegen die Einführung eines Berufsheeres.

...und was eine Volksabstimmung?

Eine Volksabstimmung wird über ein vom Parlament bereits beschlossenes Gesetz oder über eine Teiländerung bzw. Gesamtänderung der Bundesverfassung durchgeführt. Ihr Ausgang ist bindend. Das betroffene Gesetz wird also entsprechend dem Volkswillen aufgehoben oder belassen. Initiiert werden kann eine Volksabstimmung vom Nationalrat oder vom Bundesrat. Bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung ist eine Volksabstimmung zwingend vorgeschrieben. Volksabstimmungen gab es bisher zwei: 1978 lehnte eine hauchdünne Mehrheit das geplante Atomkraftwerk im niederösterreichischen Zwentendorf ab, das damit trotz weit fortgeschrittenem Bau nie in Betrieb ging. 1994 stimmten 66 Prozent der Österreicher dem Beitritt zur Europäischen Union zu.

Das ist ein Volksbegehren

Volksbegehren sind eine Möglichkeit für Bürger, Gruppierungen oder Parteien, einen Wunsch zu einem Gesetz zu deponieren. Der Text des Volksbegehrens kann in Form eines Gesetzesantrages oder als Anregung formuliert werden. Nach dem Einleitungsverfahren besteht die Möglichkeit zur Eintragung. Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger können das Volksbegehren unterstützen. Wenn es von zumindest 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet wird, wird es von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt. Danach landen Volksbegehren aber meist ohne Folgen in der Schublade, denn sie sind nicht bindend. So war das 1982 von 1,4 Millionen Österreichern bzw. 25 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnete Volksbegehren gegen das Wiener Konferenzzentrum zwar das erfolgreichste der Zweiten Republik - gebaut wurde es trotzdem.

(APA/Red)

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