Die FPÖ muss SPÖ-Chef Andreas Babler 5.000 Euro zahlen, da Parteichef Herbert Kickl ihn in einer Rede als "linke Zecke" bezeichnete. Zusätzlich muss die FPÖ die Verfahrenskosten übernehmen und das Urteil auf Youtube veröffentlichen, so die nicht rechtskräftige Entscheidung der medienrechtlichen Verhandlung am Donnerstag.
"Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat", tobte FPÖ-Chef Kickl bei der Maiansprache am Urfahranermarkt im vollen Bierzelt. Ein Tiervergleich "wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt", sagte Babler-Anwalt Michael Pilz vor Gericht. Stefan Romstorfer, Richter am Straflandesgericht Wien, sah dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Der Argumentation von FPÖ-Anwalt Christoph Völk folgte der Richter nicht. Dieser hatte zuvor gemeint, "Zecke" sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli - der im österreichischen Vizekanzler einen bekannten Sympathisanten hat - eine "gängige Selbstbezeichnung". Es sei kein Tiervergleich, so wie auch "Nazischwein" keinen Tiervergleich darstelle. Er sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt und war mit dem Urteil naturgemäß nicht zufrieden. Deshalb meldete er Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Außerdem kündigte er an, "bis nach Straßburg (Sitz des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Anm.)" zu gehen.
Eigentlich hatte Babler Kickl selbst angezeigt, dieser genießt ob seiner Tätigkeit als Parlamentarier allerdings Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte gegen Kickl ermitteln, er wurde vom Immunitätsausschuss im Oktober aber nicht ausgeliefert, weshalb man schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des Youtube-Kanals einbrachte.