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Präsident des Wiener Straflandesgerichts warnt vor Gefängnis-Kollaps

29-01-2026, 11:15

Nach dem Tod eines Insassen in der Justizanstalt Hirtenberg wird gegen zwölf Justizwachebeamte ermittelt. Es herrscht seit Langem Personalmangel, und Gefängnisse sind überfüllt. Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts, sieht bei anhaltender Überbelegung das Risiko eines Kollapses.

Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, stimmte im "Ö1-Frühjournal" zu, "dass in den letzten Jahren die Justizanstalten in Österreich vor große personelle, aber auch räumliche Probleme gestellt wurden, weil die Zahl der Insassen sukzessive zugenommen hat, und zwar sehr erheblich". Die Einführung der Fußfessel würde Justizanstalten nicht entlasten. Die Entscheidung darüber läge bei den Anstaltsleitern. Bei steigendem Antragsvolumen verlängerte sich die Bearbeitungsdauer, da nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stünden. Erfolgversprechend scheint für ihn eher, "dass für die bedingte Entlassung nach der Hälfte keine generalpräventiven Überlegungen mehr angestellt werden dürfen und da könnte es schon sein, dass mehr Häftlinge entlassen werden". Diese Maßnahme wirkt seit 1. Jänner.

Präsident des Wiener Straflandesgerichts für Ansetzen bei kurzstrafigen Häftlingen

Für eine spürbare Entlastung der Justizanstalten würde Forsthuber selbst am ehesten bei kurzstrafigen Häftlingen ansetzen, also bis zwölf Monate Freiheitsstrafe. Seiner Meinung nach könnte man hier "einmal einen Automatismus machen" und solche Häftlinge nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe bedingt entlassen - mit verschiedensten Betreuungsmaßnahmen oder Auflagen. Laut Forsthuber würde das etwa 700 Insassen betreffen und die Justizanstalten mit einem Schlag entlasten. So könne man verhindern, einem Kollaps entgegenzusteuern, meinte der Gerichtspräsident gegenüber dem ORF-Radio. Er kritisierte, dass das Wegsperren in den Gefängnissen derzeit manchmal vor der Resozialisierung stehe - aus Ressourcengründen.

Zur Generalprävention sagte Forsthuber, diese werde "massiv überschätzt". Die meisten Insassen würden sich nicht danach richten, welche Strafen für ein Delikt angedroht sind. Die meisten würden sich fragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erwischt zu werden. Hier würde laut Forsthuber einzig eine hohe Aufklärungsquote helfen. Wie zudem der "Kurier" am Donnerstag berichtete, soll noch heuer ein Pilotprojekt zu Bodycams für die Justizwache starten. Das Justizministerium erklärte gegenüber der Tageszeitung, dass mit der Einführung der Rechtsgrundlage im Budget die notwendigen Vorarbeiten geleistet worden seien, um einen Probebetrieb in ausgewählten Anstalten zu ermöglichen.

(APA/Red)

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