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FPÖ-Kandidaten nach Postings an Hitlers Geburtstag verurteilt

Gestern, 16:52

Am Mittwoch mussten sich drei FPÖ-Kandidaten aus dem Bezirk Gänserndorf für die Gemeinderatswahlen 2025 vor Gericht verantworten.

Das FPÖ-Trio soll am 20. April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, ein Foto von dessen angeblich bevorzugtem Gericht - Eiernockerl mit grünem Salat - geteilt oder kommentiert haben. Zwei Männer erhielten laut Gericht unter dem Verbotsgesetz bedingte Haftstrafen von 14 und 15 Monaten, während eine Frau freigesprochen wurde. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Prozess gegen FPÖ-Kandidaten: 66-Jähriger postet "Ab in die Gaskammer, wir sind das freie Volk"

Die 61-Jährige war als Spitzenkandidatin der Freiheitlichen in ihrer Heimatgemeinde angetreten. Sie soll nach Gerichtsangaben etwa am 20. April 2019 auf Facebook ein Foto von Eiernockerl mit grünem Salat gepostet haben. Ihr Ehemann soll das mit "heute schmecken sie am besten" kommentiert haben, worauf die Frau mit "gefällt mir" reagiert haben dürfte. Der 66-Jährige soll außerdem zu einem Beitrag zur Rolle des damaligen Gesundheitsministers bei der Vorbereitung des zweiten Corona-Lockdowns "Ab in die Gaskammer, wir sind das freie Volk" geschrieben haben. Weiters soll er eine Videomontage mit einem Lied einer Rechtsrockband gepostet haben.

Dem Drittangeklagten wurde u.a. vorgeworfen, am 20. April 2014 ein Bild von Eiernockerln mit grünem Salat auf Facebook veröffentlicht und darunter "darf man das heute" geschrieben zu haben. In dem Geschworenenprozess musste sich der 44-Jährige außerdem wegen eines Kommentars von Jänner 2025 zum Holocaust verantworten. Nach dem ersten Termin am 14. Juli des Vorjahres wurde die Verhandlung zur Einholung eines Gutachtens vertagt, am Mittwoch fiel nun ein Urteil. Der 66-Jährige erhielt 14 Monate auf Bewährung, der männliche Mitangeklagte 15 Monate bedingt.

Die Postings hatten - nach einer Sachverhaltsdarstellung Ende Dezember 2024 - im Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen 2025 für Wirbel gesorgt. Die 61-Jährige und ihr Mann haben ihre Mandate nach dem Urnengang nicht angenommen. Auch der Drittangeklagte, der in einer anderen Gemeinde kandidiert hatte, ist nicht als Kommunalpolitiker aktiv.

(APA/Red)

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